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Vollständige Zahlung des Schuldners auf Pfüb - und nun?

Verfasst: 22.01.2010, 13:45
von Sanya
Hallo!

Noch nie hatte ich den Fall, dass nach Pfüb durch den Schuldner die gesamte Schuld bezahlt wird, so dass ich gar nicht weiß, was ich jetzt tun muss... Die Aufhebung der Pfädung gegenüber den DS erkären? Muss auch eine Mitteilung an das Vollstreckungsgericht erfolgen, das den Pfüb erlassen hat? Gibts dafür eine Frist, innerhalb derer das gemacht sein muss?

Naja, ganz bezahlt ist im Grunde noch nicht, denn auf unserem Fordeurngskonto fehlten noch Zustellkosten eines GV, die uns noch nicht mitgeteilt wurden. Die hab ich jetzt telefonisch erfragt und werde sie schonmal ins Foko aufnehmen, oder? Der Pfüb bleibt dann solange bestehen, bis auch diese Kosten gezahlt wurden, richtig? Auch wenn sie dem Schuldner zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht bekannt waren. Wir hatten diesen auch im Vorfeld darauf hingewiesen, dass diese Kosten noch hinzukommen werden.

:thx im Voraus für Eure Antworten!

Verfasst: 22.01.2010, 13:49
von Liesel
Ich würde an den DS ein aktuelles Forderungskonto schicken, damit nicht erst eine Überzahlung eintritt. Gleichzeitig kannst du ja den Schuldner direkt anschreiben und ihn auffordern, die Restzahlung zu leisten. Wenn dieser dann die Zahlung geleistet hat, dem DS mitteilen, daß die Pfändung erledigt ist.

An das Gericht muß keine Mitteilung erfolgen.

Verfasst: 22.01.2010, 13:59
von grommelie
Wenn die Zustellkosten bekannt sind, dann teilst Du diesem dem Drittschuldner noch mit. Wenn diese bezahlt sind, ist der PfÜB erledigt und Du brauchst nichts weiter zu veranlassen, also nichts mehr schreiben an Schuldner oder Drittschuldner.

Du musst nur noch den Titel an den Schuldner zurückgeben und fertig ist der Lack.

Verfasst: 22.01.2010, 14:25
von Sanya
@gommelie: Aber, wenn ich den DS nicht mitteile, dass der Pfüb erl. ist, dann wissen sie doch auch nicht, dass sie keine Zahlungen mehr an uns zu leisten haben!

Verfasst: 22.01.2010, 14:45
von Kichererbse
Müssen sie auch nicht wissen, netterweise kannst du es denen aber mitteilen, das spart Zeit und Geld (das der Bank natürlich) ;-)

Verfasst: 22.01.2010, 15:13
von Sanya
Hm. Das verwirrt mich etwas. Wenn die nicht wissen, dass die Sache erledigt ist, gibts doch nur Überzahlungen, die ich dann wieder zurückzahlen muss. Außerdem bleibt das Konto des Schuldners unnötig lange gesperrt. Wenn ihm dadurch ein Schaden ensteht, könnte das für uns nicht lustig werden, oder nicht?
Naja, ich informiere lieber alle DS. Aber was schreib ich da? Pfändung "aufgehoben", "erledigt", "endgültig eingestellt" wegen Zahlung des Schuldners?

Verfasst: 22.01.2010, 15:18
von Liesel
Ich würde dem DS mitteilen, daß der PfÜB auf Grund vollständiger Zahlung durch den Schuldner erledigt ist.

Verfasst: 22.01.2010, 15:39
von Sanya
Klingt gut! Danke!

Verfasst: 22.01.2010, 16:52
von Sylvia1964
Ich hebe jeden PÜ gegenüber dem Drittschuldner auf, der sich durch vollständige Zahlung erledigt hat.
Es passiert nämlich immer wieder, dass aufgrund "Asbach-Uralter Pfändungen" irgendwann mal Post eintrudelt und Du selbst in den Archiven kramst, um so olle Kamellen auszugraben.

Ich habe das bei PÜ`s erlebt, die meine Vorgängerin noch erzeugt hat und auch bei eigenen. Die Erinnerung verblasst irgendwann und darum habe ich mir überlegt, wie ich die ausgebrachten Pfändungen besser überwachen kann.

Ich habe mir zur eigenen Orga-Erleichterung eine Excel-Tabelle angelegt. Darin habe ich Mappen mit 1) laufenden Pfändungen 2) erledigten Pfändungen 3) ruhenden Pfändungen und 4) anerkannt/keine Zahlung

Darin trage ich jeden Pfänder ein, der durch meine Finger geht. Das erleichtert mir die Arbeit enorm. Einen PÜ, den ich nach vollständiger Zahlung aufgehoben haben, wandert so in meine Mappe mit den erledigten Pfändungen und dem letzten Status "aufgehoben nach vollständiger Zahlung".

Sylvia

Verfasst: 23.01.2010, 20:20
von grommelie
Kleine Teufelin, Du schreibst doch, dass Du komplette Zahlung von der Drittschuldnerin erhalten hast.

Ich kenn es so, dass die Bank, wenn sie den PfüB erhält, den geschuldeten Betrag auf ein extra Konto separieren muss (sofern vorhanden und man dann nach Ablauf von zwei Wochen (Erinnerungsfrist für den Schuldner) die zustehenden Beträge erhält. Das heißt also zunächst mal, dass das Konto des Schuldners nicht weiter gepfändet bleibt und er nach Separierung auf ein spezielles, von der Bank geführtes Konto über sein eigenes Konto wieder verfügen kann.

Du musst nach vollständiger Zahlung der Bank also nichts veranlassen, kannst aber ne Erledigungserklärung abfassen. Aus meiner Sicht ist das aber unnötig; denn der Schuldner wird diese Nachricht nicht erhalten und die Bank weiss selbst, dass sie ausgezahlt hat und die Sache erledigt ist.