Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ilka H.
Foren-Azubi(ene)
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Registriert: 02.07.2009, 16:15

#1

22.01.2010, 10:36

Im Zwangsversteigerungsverfahren wurde von der Gegenseite im Eilverfahren Antrag auf Einstellung gestellt. Das Gericht hat den Antrag abgewiesen. Heute ist mir der Beschluss zugegangen, Montag ist der Versteigerungstermin. Muss ich den Beschluss zustellen oder veranlasst das Gericht die Zustellung?
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Wendy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 25.01.2007, 21:16
Wohnort: Düren

#2

22.01.2010, 22:34

mmmmhhhh....

da das Versteigerungsverfahren ja ganz normal weiterläuft und der Einstellungsantrag ja abgewiesen wurde beeinträchtigt euch die ganze Sache ja eigentlich nicht... und das Verfahren meiner Meinung nach ebenso wenig. Der Termin wird ja nicht aufgehoben, es geht meiner Meinung nach alles ganz normal von statten, sodass eine Zustellung an den Antragsteller nicht notwendig zu sein scheint...

Da die Antwort wahrscheinlich eh zu spät kommt, geh ich davon aus du die Lösung gefunden hast.. Im Zweifel würde ich bei solchen Sachen allerdings des RA fragen :-)
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