Formvorschrift im vorläufigen Zahlungsverbot

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spreelein
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#1

22.01.2010, 10:34

Hallo ihr Lieben,

kann mir vielleicht einer sagen, was es für Formvorschriften im vorläufigen Zahlungsverbot gibt.

Ich habe gerade das Problem, dass zwei vZv raus sind. Es handelt sich hierbei um die gleichen vZv, nur sie sind zwei Tage unterschiedlich eingereicht worden bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle.

Wir haben in dem ersten mitbekommen, dass die Forderung nicht eingetragen war und haben daher einen berichtigten hinter her geschickt.

Nun ist aber das Problem, dass in der Zeit zwei GVZ für das Gebiet tätig waren (Eine hatte Vertretung gemacht für die andere). Es aber so abgelaufen ist, dass die erste den "nicht vollständigen" Antrag bekommen hat und zum Drittschulder gegangen ist und die eigentliche GVZ, die für den Bereich zuständig ist den anderen, nachdem sie aus dem Urlaub gekommen ist....hat sich also überschnitten....

Sie wussten also beide nichts von dem anderen vZv.

Beide haben die Kosten in Rechnung gestellt. Der Mandant hat das Geld auch überwiesen. Uns ist es erst alles später aufgefallen, dass zwei GVZ tätig waren.

Der Mandant will nun das Geld für den einen von uns zurück.

Wir wiederrum von der einen GVZ, wo der Antrag falsch war....

Gibt es daher irgendeine Vorschrift, die besagt, dass sie es hätte prüfen müssen bzw. wo steht, was das vZv zu beinhalten hat????

Ich danke euch schon einmal im Voraus.
Jupp03/11

#2

22.01.2010, 10:42

Das halte ich jetzt für ein starkes Stück. Ihr macht den Fehler und wollt das Geld vom GV zurück?!
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Kichererbse
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#3

22.01.2010, 11:58

:zustimm der Fehler liegt bei euch, also zahlt ihr den als RAe auch

Fürs nächste Mal: Ihr hättet i.Ü. auch, als ihr den Fehler das erste Mal bemerkt habt, dem 1. VZV quasi "hinterhertelefonieren" können.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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spreelein
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#4

24.01.2010, 17:29

Ich habe den Fehler nicht gemacht. Das war meine Vorgängerin. Habe jetzt erst neu angefangen. Habe also die Akte neu bekommen und der Mandant hat sich beschwert, warum er den GVZ zweimal zahlen muss. Da ist mir der Fehler ja erst aufgefallen.

Ich muss den Fehler jetzt nur ausbaden und meine Chefin glaubt mir nicht, dass wir dagegen nichts machen können. Ich selber kann es aber selber nicht belegen.

Deswegen dachte ich, ihr könnt mir helfen und habt irgendwo ein Formvorschrift...

Liebe Grüße
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advocatus diaboli
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#6

24.01.2010, 22:57

Siehe § 178 GVGA: Link.
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