Vollstrecken bevor ich einen VB habe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadine_18
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#1

21.01.2010, 11:24

Hallo,

bräuchte dringen Eure Hilfe.

Dir Firma die wir vertreten bekommt von einer anderen Firma noch ca. 4.000,00 €.

Ich habe jetzt vor einer Woche Mahnbescheid beantragt.

Heute rief mich unser Mandant an und fragt ob man nicht schon davor vollstrecken kann, denn seine Firma geht sonst pleite. Er braucht dringend das Geld.

So was kann ich machen??

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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katuscha
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#2

21.01.2010, 11:32

Ohne Titel keine Vollstreckung! Zumal die andere Firma gegen den MB noch Widerspruch einlegen könnte.
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schneewittchen1984
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#3

21.01.2010, 11:37

:zustimm Grundsätzlich Voraussetzung für die ZV ist: Titel, Klausel, Zustellung. Ohne das kannste nicht vollstrecken!
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nephele
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#4

21.01.2010, 12:11

Dann würde sich hier doch der dingliche Arrest anbieten §917 I ZPO.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#5

21.01.2010, 12:23

Wie soll denn hier der Arrestgrund hergeleitet werden?
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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nephele
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#6

21.01.2010, 12:32

So wie ich das hier verstanden habe, geht der Schuldner pleite. D.h. bis der VB vorliegt, hat der Schuldner kein Geld mehr.

Wenn man heute schon vollstrecken könnte, würde die Sache anders aussehen, da der Schuldner noch zahlungsfähig ist.

In meinem Skript hier steht: Arrestgrund liegt vor, wenn die Gefahr besteht, dass die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Und deswegen habe ich das jetzt so verstanden, dass hier der Arrest möglich wäre.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#7

21.01.2010, 12:40

Der Gläubiger kommt auch durch einen Arrest nicht früher an das Geld.
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katuscha
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#8

21.01.2010, 12:42

Nicht der Schuldner geht pleite, sondern der Gläubiger, wenn er sein Geld nicht bekommt.
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nephele
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#9

21.01.2010, 13:56

*hust*
Ich sollte mehr schlafen... Tschuldigung :oops:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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