Beschluss nach § 847 ZPO - kennt den jemand?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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reno007
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#1

20.01.2010, 13:13

Hallo,

ich habe einen Pfüb. gemacht bezüglich Inwestmentfonds. Der DS hat sodann zurückgeschrieben, daß hier noch ein "um den Herausgabeanspruch ergänzender Beschluss nach § 847 ZPO" benötigt wird.

Kennt jemand von euch diesen Beschluss? Bzw. wie beantrage ich diesen?

Danke euch...!
Gofi
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#2

20.01.2010, 13:59

Kann es sein, dass du mit Deinem Pfüb den Herausgabeanspruch der Investmentunterlagen, die sich ja bei der Bank (und nicht bei Deinem Schuldner) befinden, nicht mitgepfändet hast?
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
reno007
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#3

20.01.2010, 14:33

... das könnte u.U. sein... :oops:

Und was mache ich jetzt weiter?
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