.. so alles hoffentlich lesbar in den Betreff gequetscht
Also,
das Konto des Schuldners wurde durch einen PfüB gesperrt/gepfändet.
Wir vertreten Schuldner; dieser will Rechtsmittel einlegen.
Also: Erinnerung beim Gericht, das den PfüB erlassen hat einlegen binnen 14 Tagen nach Zustellung. (ähm.. so war es doch?!)
Habt ihr hierfür vielleicht nen Formular für mich?
Also eigentlich geht es dem Schuldner darum, dass er eine Hausbank in Hamburg hat und nun hier in der Gegend wohnt.
Sozialleistungen können ja binnen 7 Tagen von der Bank abgehoben werden.
Schuldner sagt natürlich, dass er ja wohl kaum (als Hartz4-Empfänger) jeden Monat zu seiner Hausbank nach HH fahren kann, um das Geld abzuholen. Deswegen will er auch nen Rechtsmittel gegen den PfüB einlegen.
Noch ne Frage:
Der Schuldner hat ja schon die e. V. abgegeben. Warum wird dann eigentl. noch das Konto gepfändet? Ich meine, es wurde ja schon durch die e. V. festgestellt, dass er "mittellos" ist.
Falls Ihr mir helfen könnt: DANKESCHÖN!
..mal die umgekehrte Sicht: Schld. will Rechtsmitl. gg. PfüB
- Bino
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Dafür ist ja die EV da, dass jeder Gläubiger Vollstreckungsmöglichkeiten ausmachen kann.Der Schuldner hat ja schon die e. V. abgegeben. Warum wird dann eigentl. noch das Konto gepfändet? Ich meine, es wurde ja schon durch die e. V. festgestellt, dass er "mittellos" ist.
EV heißt ja nicht, dass nicht mehr gepfändet werden kann. Der GV geht zwar nicht mehr hin zur Mobiliarpfändung, aber alle Ansprüche, die er gegen Drittschuldner hat, können doch gepfändet werden. Wie gesagt, dass ist der Sinn einer abgegebenen EV.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fakt ist ja, dass die Sozialleistungen ja bei einer Pfändung geschützt sind. Alles, was er nicht innerhalb der bestimmten Frist vom Konto abruft, kann gepfändet werden. Entweder hat er da Geld drauf oder nicht.Also eigentlich geht es dem Schuldner darum, dass er eine Hausbank in Hamburg hat und nun hier in der Gegend wohnt.
Sozialleistungen können ja binnen 7 Tagen von der Bank abgehoben werden.
Schuldner sagt natürlich, dass er ja wohl kaum (als Hartz4-Empfänger) jeden Monat zu seiner Hausbank nach HH fahren kann, um das Geld abzuholen. Deswegen will er auch nen Rechtsmittel gegen den PfüB einlegen.
Er ist SCHULDNER. Dann muss er das mit seiner Hausbank irgendwie anders regeln.
Abnahme der eV hat ja den Hintergrund, dass der Gläubiger dadurch Informationen erlangt, um eine erfolgversprechende Vollstreckung ausbringen zu können.
Was die Kontenpfändung anbelangt, § 850 k ZPO!
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Danke Ihr Beiden!
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fakt ist ja, dass die Sozialleistungen ja bei einer Pfändung geschützt sind. Alles, was er nicht innerhalb der bestimmten Frist vom Konto abruft, kann gepfändet werden. Entweder hat er da Geld drauf oder nicht.
Neee.. ich glaub da reden wir aneinander vorbei.
Also: Schuldner bekommt Sozialleistungen auf sein Konto. Seine Hausbank ist aber in Hamburg und er wohnt südlich in Niedersachsen. innerhalb von 7 Tagen müsste er also bei seiner Hausbank in Hamburg das Geld abheben. Kann er aber nicht, weil er es sich nicht leisten kann jeden Monat extra nach Hamburg zu fahren.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fakt ist ja, dass die Sozialleistungen ja bei einer Pfändung geschützt sind. Alles, was er nicht innerhalb der bestimmten Frist vom Konto abruft, kann gepfändet werden. Entweder hat er da Geld drauf oder nicht.
Neee.. ich glaub da reden wir aneinander vorbei.
Also: Schuldner bekommt Sozialleistungen auf sein Konto. Seine Hausbank ist aber in Hamburg und er wohnt südlich in Niedersachsen. innerhalb von 7 Tagen müsste er also bei seiner Hausbank in Hamburg das Geld abheben. Kann er aber nicht, weil er es sich nicht leisten kann jeden Monat extra nach Hamburg zu fahren.
- Bino
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Ach so, jetzt verstehe ich: ABer es gibt doch noch andere Möglichkeiten als die Barabhebung. Ich weiß nicht, ob das als Begründung ausreicht.innerhalb von 7 Tagen müsste er also bei seiner Hausbank in Hamburg das Geld abheben. Kann er aber nicht, weil er es sich nicht leisten kann jeden Monat extra nach Hamburg zu fahren.
Mal eine blöde Frage:
Wie kommt der Schuldner im Moment überhaupt an Bargeld? Oder zahlt er seine Brötchen mit Kreditkarte?
Wie kommt der Schuldner im Moment überhaupt an Bargeld? Oder zahlt er seine Brötchen mit Kreditkarte?
VG Phönix
[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
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(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
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(Voltaire)[/font][/color]
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Naja, über sein Hartz IV kann er ja verfügen. Aber wie er da rankommt, weiß ich leider auch nicht, also ob das dann nur bar ausgezahlt wird.Naja, Überweisungen und so geht ja nicht mehr, weil das Konto ja gesperrt ist. Was gibt es denn dann noch für Möglichkeiten?