Zwangsvollstreckungsauftrag(Taschenpfändung) + Herausgabevol

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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yvonne26
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#1

12.01.2010, 13:12

Hallo Ihr Lieben,

ich soll aus einem Urteil des Arbeitsgerichts vollstrecken..
Zum einen habe ich Lohnansprüche und Herausgabe von Unterlagen. Diese kann ich doch als einen ZV Auftrag stellen, oder? Kann ich ebenso den evtl. zu pfändenden LKW mit in diesen Auftrag nehmen?
Die Pfändung des Zeugnisses muss ich über das Vollstreckungsgericht machen... hab ich doch richtig in Erinnerung, oder?
Das Konto mache ich über einen Pfüb zu...
Da ich leider nur eine vollstreckbare Ausfertigung habe, muss ich mich erstmal für eine Sache entscheiden... Hat jemand Erfahrungen damit, was am schnellsten geht? (Hamburg)
Lieben Gruß

Yvonne
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yvonne26
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#2

12.01.2010, 14:50

Ist heut kein Zwangsvollstreckungsspezialist anwesend :(
Lieben Gruß

Yvonne
fozzybaer
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#3

12.01.2010, 16:01

Als erstes würde ich das Konto dichtmachen. Das geht auf alle Fälle schnell. Gerichtskostenmarken auf PfÜB draufkleben und dann wird er vom Rechtspfleger auch schnell erlassen. Gleichzeitig könntest Du ja mit einer Kopie des Titels nachfassen, ob Schuldner schon EV geleistet hat.
Liebe Grüße
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yvonne26
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#4

12.01.2010, 16:06

Das mit der EV ist eigentlich nur Nebenschauplatz, da der Schuldner eine Firma ist... ich glaube nicht, dass diese die EV abgibt bzw. schon abgegeben hat, da ja sonst eine Insolvenanzeige da wäre...oder?
Lieben Gruß

Yvonne
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