Kassenpfändung im Restaurant

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#1

11.01.2010, 12:39

Ich brauche dringend Hilfe. Wir haben bei einem Schuldner, der Inhaber eines Restaurants ist, eine Kassenpfändung durchführen lassen. Im Auftrag habe ich die Öffnungszeiten aufgeführt und beantragt, die Kassenpfändung kurz vor Ende der Ladenschlusszeiten durchzuführen.

Jetzt kam das Pfändungsprotokoll zurück und der Gerichtsvollzieher war um 12:30 Uhr zur Pfändung vor Ort. :evil:

Was kann ich machen, damit der Gerichtsvollzieher die Pfändung zumindest in den Abendstunden durchführt. Kann er "gezwungen" werden zu einer bestimmten Uhrzeit zu vollstrecken?
*Refa*
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#2

11.01.2010, 12:50

Hm, mir ist grad nichts bekannt, dass man einen GV dazu zwingen kann. Aber ich behaupte mal, ein höfliches Telefonat, in dem man die ganze Sache einfach nochmal erklären kann und nochmal darum bitten kann... warum eine Vollstreckung gerade in den Abendstunden wesentlich sinnvoller ist....ist hilfreicher als wenn man sowas als "Antrag" reinschreibt.

War jedenfalls bei uns so gewesen (Vollstreckung in Restaurant, bei Stand auf Volksfest, etc.)
Andreas

#3

11.01.2010, 13:39

Ich habe noch nie einen GV erlebt, der sich die Mühe gemacht hat (oder der es organisatorisch hinbekommen hat), eine Kassenpfändung so zu gestalten, daß sie auch Ergebnisse gebracht hätte.

Härtefall:

1.000 € in der Kasse lt. Protokoll - nicht gepfändet - "notwendiges Wechselgeld"... und das bei einer nur knapp darüber liegenden Forderung, die damit fast vollständig getilgt gewesen wäre :motz

Was man machen kann?

Den GV anrufen, becircen, hoffen, bangen, warten.
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mücki
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#4

11.01.2010, 13:46

:thx
Na dann werde ich wohl meinen weiblichen Charme spielen lassen müssen
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Andreas

#5

11.01.2010, 14:16

Ja, bei mir hätte das nicht viel gebracht, ich besitze keinen weiblichen Charme :lol:

Viel Erfolg :wink: wünscht der charmebefreite Admin :mrgreen:
Copperfield
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#6

11.01.2010, 19:01

Hallo, der Gerichtsvollzieher muss die gerichtliche Erlaubnis haben, an Sonn- u. Feiertagen sowie zur Nachtzeit vollstrecken zu können. Es muss also beim zuständigen Vollstreckungsgericht ein Antrag, ich meine, nach § 768 ZPO, gestellt werden. Mit diesem Beschluss kann man den GV alsdann beauftragen - weiblicher Charme nützt gar nichts, es muss die Erlaubnis her. Ich habe selbst so einen Antrag gestellt, muss natürlich begründet werden, "Schuldner ist Betreiber einer Gaststätte. Vollstreckung verspricht nur Erfolg am Wochenende und in den späten Abendstunden .....". Der zuständige Gerichtsvollzieher ist tatsächlich Silvester Nacht um 24 Uhr hingegangen!
Also: Versuch macht klug! Viel Erfolg
silvester
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#7

12.01.2010, 09:12

An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie zur Nachtzeit (§ 8) darf der Gerichtsvollzieher außerhalb von Wohnungen (§ 107 Nr. 1 Abs. 2) Zwangsvollstreckungshandlungen vornehmen, wenn dies weder für den Schuldner noch für die Mitgewahrsamsinhaber eine unbillige Härte darstellt und wenn der zu erwartende Erfolg in keinem Missverhältnis zu dem Eingriff steht.
Ein Beschluß nach § 758 IV ZPO ist nicht erforderlich.
Copperfield
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#8

12.01.2010, 13:45

§ 758 betrifft die Gewaltanwendung, wenn der Schuldner die Wohnung nicht öffnet. § 758 a betrifft die richterliche Durchsuchungsanordnung u. Vollstreckung zur Unzeit, um Letztere geht es bei einer Kassenpfändung ausschließlich. Beim hiesigen Gericht muss zunächst nachgewiesen werden, dass die Vollstreckung in der WOHNUNG fruchtlos ausgefallen ist, die Vollstreckung im GESCHÄFTSLOKAL des Schuldners Erfolg verspricht.
tmk1966
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#9

12.01.2010, 17:19

was ich neulich gemacht habe, war der Antrag, den GV zur Pfändung zu begleiten, da konnte ich sowohl die Uhrzeit absprechen alsauch beim Wechselgeld kontrollieren, ob wirklich alles Wechselgeld ist.
grommelie
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#10

12.01.2010, 17:34

@Brey: Ich habe gerade mit unserem OGV gesprochen. Er benötigt für die Kassenpfändung zur Nachtzeit und am Sonn- & Feiertag im Restaurant keinen Nacht- oder Feiertagsbeschluss, wenn das Restaurant beispielsweise bis 1 Uhr täglich geöffnet ist. Ich würde daher Silvester zustimmen, ein Beschluss ist nicht erforderich
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