PfÜb Mieteinkünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MrBoogie
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#1

08.01.2010, 13:57

hallo leute

ich muss einen pfüb für mieteinkünfte machen und find grad nix dazu im netz. da unser programm abgestürzt ist und alle standardtexte weg sind, wäre es mir hilfreich, wenn jemand eine vorlage hätte. hoffe auf eine schnelle reparatur unseres programms, damit ich dieses nutzen kann.

gibt es für den pfüb von mieteinkünften besonderheiten die ich beachten muss?

bitte helft mir.

gruß
christian
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
gkutes

#2

08.01.2010, 16:20

es ist zu beachten, ob nicht mehrere Personen z.B. in der Wohnung leben, die alle im Mietvertrag umfasst sind. Dann musst du jedem einzelnen Mieter (z.B. bei Ehegatten !) einen PfüB als Drittschuldner zukommen lassen, da sie gesamtschuldnerisch haften.
Kroete
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#3

08.01.2010, 17:04

Hallo,

auf jeden Fall den Anspruch so gut es geht beschreiben, z. B. um welches Mietobjekt handelt es sich, wie hoch ist ungefähr die Miete (falls bekannt) usw.... je mehr, desto besser!
Aber einen Mustertext haben wir da leider auch nicht.
LG
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Bino
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#4

08.01.2010, 17:32

... gepfändet wird der Anspruch auf Zahlung der Miete aus dem bestehenden Mietvertrag betreffend das Objekt ....straße Nr. ... in .... PLZ/Ort.

Wenn man weiß, ob es Wohn- oder Gewerberaum ist, kann man das ja auch noch näher bezeichnen, hab ich aber nie gemacht.
Ich habe auch bisher nicht angegeben, ob ich Warm- oder Kaltmiete pfände, ging aber immer so durch.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Ernie

#5

08.01.2010, 20:34

Immer daran denken, dass lediglich die Kaltmiete gepfändet werden kann!
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Badeschlappe26
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#6

09.01.2010, 10:35

Schau doch mal nach, ob du das Mietkonto rauskriegst (Mieter anrufen?). Ist doch einfacher das Konto dicht zu machen, oder? Erst recht, wenn die Mieter wechseln. Oder vielleicht solltest du zusätzlich das Konto dicht machen.
Es grüßt

die Schlappe
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MrBoogie
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#7

11.01.2010, 13:18

danke leute für die auskünfte. werd mein glück mal versuchen mit der pfändung. konto dicht machen bringt nichts. die einkünfte gehen auf das normale konto des schuldners und da ist nix drauf. daher lieber die miete pfänden.

danke nochmals! auf euch ist eben verlass!
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aculita
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#8

12.01.2010, 09:51

Hm, mal eine Frage hierzu:
Immer daran denken, dass lediglich die Kaltmiete gepfändet werden kann!
Was ist, wenn es sich um den Stromversorger handelt, der vom Vermieter die als Nebenkosten veranschlagten Stromabschläge der Mieter bekommen soll oder den Fernwärmeanbieter, der die Heizkosten der Mieter vom Vermieter bekommt?
Angenommen, der Vermieter gibt diese Nebenkosten nicht an den Versorger weiter und häuft so einige Schulden an.

Könnte der Versorger jetzt nicht die Kaltmiete inklusive der Nebenkosten pfänden, die ihm sowieso "zustehen"?

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MrBoogie:
Soll die Pfändung des Kontos denn nicht verhindern, daß der Schuldner das Geld, daß ihm vielleicht versehentlich von einem Drittschuldner überwiesen wurde, abheben und aus Deiner Reichweite schaffen kann?
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