Zahlung durch Drittschuldner trotz Insolvenz Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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carolin_stoll
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#1

07.01.2010, 13:36

Hallo.

Habe eine Akte vor mir liegen, in dem ich gerade einen Zahlungseingang des Drittschuldners erhalten habe. Hier hat allerdings der Schuldner (es ist übrigens ein Ehepaar) Insolvenz angemeldet.

Muss ich das Geld erstmal bei mir verwahren und eventuell an den Insolvenzverwalter auskehren oder kann ich das an die Mdt. weiterleiten?

Danke schon mal
BabyBen

#2

08.01.2010, 11:15

Es kommt darauf an, wie lange vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Pfändung erfolgt ist. Liegt sie länger als drei Monate zurück, bekommt der Mandant in der Regel das Geld. Sonst wohl der Insolvenzverwalter. Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern nur wenn der Insolvenzverwalter zur Herausgabe auffordert. Ich würde das Geld deshalb an Mandanten auszahlen; allerdings mit dem Hinweis, dass er es vielleicht nicht behalten darf.
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mücki
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#3

11.01.2010, 14:14

:genau

Hinzuzufügen wäre noch, dass es wichtig ist, wessen Drittschuldner gepfändet wurde. Hat nur der Ehemann Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens gestellt und Drittschuldner ist bspw. der Arbeitgeber der Ehefrau, ist die Zahlung nicht anfechtbar.

Für die Anfechtung sind eigentlich drei Punkte wichtig: wann wurde der PfÜb beantragt/zugestellt; wann erfolgte die Zahlung; hatte der Gläubiger Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldner.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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