Voraussetzungen § 807 ZPO
Verfasst: 29.12.2009, 14:54
Hallo, ich hätte mal wieder ne Frage.
Ich habe zunächst eine Kontenpfändung gemacht, die jedoch ins Leere ging. Die Bank hat mir lediglich mitgeteilt, dass die Pfändung vorgemerkt wird. Ich dachte eigentlich, dass das schon eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung darstellt.
Danach habe ich einen EV-Antrag gemacht, den jetzt die Gerichtsvollzieherin nicht ausführen will, da sie meint das hier keine Fruchtlosigkeitsbescheinigung gegeben ist.
Was meint ihr dazu?
Ich habe zunächst eine Kontenpfändung gemacht, die jedoch ins Leere ging. Die Bank hat mir lediglich mitgeteilt, dass die Pfändung vorgemerkt wird. Ich dachte eigentlich, dass das schon eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung darstellt.
Danach habe ich einen EV-Antrag gemacht, den jetzt die Gerichtsvollzieherin nicht ausführen will, da sie meint das hier keine Fruchtlosigkeitsbescheinigung gegeben ist.
Was meint ihr dazu?