Darf ein Anwalt auch Mahnkosten verlangen ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#1

22.12.2009, 07:57

Wir haben leider in letzter Zeit sehr viele Mandanten, die nicht zahlen oder erst nach der 3. Mahnung zahlen.

Darf ein Anwalt eigentlich auch Mahnkosten verlangen ? Wenn ja wie hoch dürfen die sein ?

Wie handhabt Ihr das ?

Wenn ich natürlich eine ZV androhe und die Voraussetzungen vorliegen würde ich die entsprechende Gebühr verlangen.
simpsonia
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 27.10.2009, 12:11
Wohnort: Rostock

#2

22.12.2009, 09:07

Im alten Büro haben wir den Mandanten immer angemahnt und mitgeteilt, wenn er bis zum ... nicht zahlt, sind 2,50 € Mahngebühren fällig. Hab auch schon gesehen (allerdings keine Anwälte), dass 5,00 € verlangt werden.

Bis zu welcher Höhe man die treiben kann und sollte, weiß ich allerdings nicht.
sugar

#3

22.12.2009, 09:59

hallo,

wir verlangen auch keine Mahngebühr aber die Vereine (e. V.), diese verlangen z. b. -erfahrungsgemäß- 8,00 euro mahngebühr diese setzen sie bei der "Letzten Mahnung" an.

Schöne Feiertage an alle ****
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#4

22.12.2009, 11:12

Müsste dies dann nicht in die Mandatsbedingungen (quasi in die AGB's) mit aufgenommen werden?

Also mE dürften Mahngebühren nicht rechtmäßig sein.
sugar

#5

22.12.2009, 12:15

hi julinda,

aber die banken oder ämter verlangen doch auch mahnkosten?!

weiß leider auch nicht genau :wirr
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#6

22.12.2009, 12:40

wir kamen eben auf die Frage, weil sich die Mahnungen und damit ja auch die Kosten durch das Nichtzahlen der Mandanten erhöhen und es keinen HInweis im RVG gibt, bzw. ich nichts gesehen hab.

Da Firmen etc. auch Mahngebühren verlangen dürfen, dachte ich, es gibt hier vielleicht irgendwie eine Idee, ob dies auch Anwälte dürfen.

Oft ist es einfach so, dass die Gebührenforderung klein ist, und man bevor man einen MB macht der weit höhere Kosten verursacht eher 2 x mehr mahnt, aber irgendwie sehe ich nicht ein, dass dieses "Kosten vermeiden" zu Lasten des RA gehen soll.

Ich wäre daher sehr dankbar für weitere Antworten, wie das in den einzelnen Kanzleien gehandhabt wird.

Wünsche allen besinnliche Weihnachten
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#7

22.12.2009, 16:47

Bei Banken ist das in den AGB's festgeschrieben; bei Ämtern ergibt sich das aus irgendeiner Ordnung.

Rechtsanwälte müssen sich gebührentechnisch an das RVG halten. Mahngebühren sind dort - wie bereits Tigerle schreibt - nicht erwähnt; demnach auch nicht in Ansatz zu bringen.

Deshalb werden Rechtsanwälte auch auf das Kostenfestsetzungs- oder Mahnverfahren verwiesen.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#8

23.12.2009, 07:47

Ich hatte gehofft, dass ich die Mahnkosten als "Verzugsschaden" mit anfordern kann.
jay-d
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 08.10.2009, 22:10
Wohnort: Uelzen

#9

23.12.2009, 22:31

wir haben leider auch immer mehr mandanten die nicht zahlen. deswegen hat mein chef jetzt neue mahnungen entworfen, in der er schon bei der ersten mahnung eine mahngebühr i. h. v. 5,00 euro ansetzt.

ich hatte mich auch gewundert und gefragt, ob er das überhaupt darf. er meinte, dass er in seinen rechnungen ja ein zahlungsziel angegeben hatte von 14 tagen, die mandantschaft sich nun ja im verzug befindet, ihm also ein schaden entstanden ist.

ob man das aber einfach so machen darf, weiß ich auch nicht genau.
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 106
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#10

24.12.2009, 09:02

Ein Verzugsschaden besteht sicherlich. Deshalb besteht ja auch die Möglichkeit, die Forderung verzinst tituliert zu bekommen. Mahngebühren müssen aber stets vorher "angekündigt" werden; zB in Mandantsbedingungen. Gesehen habe ich dieses allerdings noch nie! Ansonsten dürfen sie mE def. nicht in Ansatz gebracht werden: Es besteht keine Grundlage ;-)
Antworten