VZV
Verfasst: 18.12.2009, 11:07
Hallo.
Wer meine Beiträge schon mal gelesen hat, weis, dass ich mich mit der ZV nicht wirklich anfreunden kann.
Ich bin nun gerade dabei ein VZV zu fertigen und frage mich gerade, ob als Adressat der Schuldner selbst oder sein RA (sofern er vertreten wird) eingetragen werden muss?
2.
Wenn das erstinstanzliche Gerich das LG war, dann muss aber der PfüB und das VZV zur Zustellung an das zuständige AG geschickt werden, ja?
3.
Die benötigten GK kann ich bei jedem x-beliebigen Gericht "kaufen" und aufkleben oder nur bei dem Gericht, wo dann auch der PfÜb zu erlassen ist?
Wer meine Beiträge schon mal gelesen hat, weis, dass ich mich mit der ZV nicht wirklich anfreunden kann.
Ich bin nun gerade dabei ein VZV zu fertigen und frage mich gerade, ob als Adressat der Schuldner selbst oder sein RA (sofern er vertreten wird) eingetragen werden muss?
2.
Wenn das erstinstanzliche Gerich das LG war, dann muss aber der PfüB und das VZV zur Zustellung an das zuständige AG geschickt werden, ja?
3.
Die benötigten GK kann ich bei jedem x-beliebigen Gericht "kaufen" und aufkleben oder nur bei dem Gericht, wo dann auch der PfÜb zu erlassen ist?