VZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#1

18.12.2009, 11:07

Hallo.

Wer meine Beiträge schon mal gelesen hat, weis, dass ich mich mit der ZV nicht wirklich anfreunden kann. :oops:

Ich bin nun gerade dabei ein VZV zu fertigen und frage mich gerade, ob als Adressat der Schuldner selbst oder sein RA (sofern er vertreten wird) eingetragen werden muss?

2.
Wenn das erstinstanzliche Gerich das LG war, dann muss aber der PfüB und das VZV zur Zustellung an das zuständige AG geschickt werden, ja?

3.
Die benötigten GK kann ich bei jedem x-beliebigen Gericht "kaufen" und aufkleben oder nur bei dem Gericht, wo dann auch der PfÜb zu erlassen ist?
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cappie
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#2

18.12.2009, 11:59

1.) Schuldner selbst
2.) zuständige Amtsgericht Schuldner
3.) GK kannst du bei "deinem" Gericht einzahlen
sugar

#3

18.12.2009, 12:18

Erstmals einen schönen angenehmen Tag an alle.

Sorry aber ich weiß nicht wie das System hier genau funktioniert.

Ich hätte ein Problem, mir liegt eine Akte vor in der ich vollstrecken soll, nun habe ich ausfindig machen können, dass gegen den SCH Haftbefehl erlassen wurde.

Wie kann ich den weitermachen (Wir / Mdt wg. RA-Kosten) wie komm ich kostengünstiger davon? Rentiert es sich einen ZV-Auftrag rauszuschicken??

Danke im Voraus
Sonnenkind
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#4

18.12.2009, 13:32

Zu 1#
Müssen bei einem VZV schon GK mitgegeben werden? Ich hatte schon lange keines mehr, kann mich aber nicht an GK erinnern.
Falls ja, könntest du mit Sicherheit auch einen Scheck mitgeben.

Zu 3#
Evtl. könntest du ja mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher mal telefonieren. Dann siehst du ja, ob der Schuldner dann die e.V. abgegeben hat (dann kannst du ja das Protokoll anfordern), wenn er sie nicht abgegeben hat und lieber aufgrund des Haftbefehls evtl. eine Teilzahlung geleistet hat, dann würde ich vollstrecken. Dann scheut er sich nämlich davor, die e.V. abzugeben. Wobei in den meisten der Fällen, wenn es schon zum Haftbefehl kommt, der Schuldner wohl die e.V. abgibt.
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
sugar

#5

19.12.2009, 16:53

zu 1#
Nein, die GK werden erst nach Rechnungszustellung angewiesen.

Also dann geht am Montag als erstes der ZV-Auftrag raus.

:thx
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