Wir haben einen Schuldner, der laut (erneutem) Vermögensverzeichnis sofort bei Arbeitsaufnahme vor wenigen Monaten mit seinem Anwalt eine Abtretungserklärung über den pfändbaren Teil seines Gehaltes geschlossen hat, weil dieser diverse Forderungen aus seinem ehemaligen Geschäftsbetrieb eintreiben sollte.
Der gute Mann hat an die 20 Schuldner(!), einen Haufen Titel (gegen Leute, die insolvent oder wohl nicht liquid sind) und manche Forderungen noch nicht tituliert, insgesamt ca. 20.000,00 €.
Könnte ich für den Schuldner als Gläubiger Insolvenzantrag stellen? Unsere Forderung beläuft sich allerdings "nur" auf knapp 1.500,00 €.
Bei seinen Forderungen einen PfÜb zu machen, erscheint mir auch wenig logisch. Ich denke mal, der Anwalt, dem er ja was abgetreten hat, hätte seine eigenen Forderungen doch dann verrechnet/verrechnen können.
Alternativ hat er noch ein Konto und Rentenanwartschaften.
Ich hasse Vermögensverzeichnisse!
Kann ich für den Schuldner Insolvenz anmelden?
Wenn der Sch. wie ich das aus Deinen AUsführungen verstehe, ein Privatmann ist, hast Du doch nichts von einem Privatinsolvenzverfahren.
Das gibt wenns blöd kommt einen Null-Plan und Du schaust mit Deinem Titel "mit dem Ofenrohr ins Gebirge".
Prüf doch mal, ob es sich lohnen würde in Richtung Betrugsanzeige zu gehen.
Soweit ich´s ohne nachzulesen im Kopf hab kann zwar der Gläubiger wohl Insolvenz für den Schuldner anmelden, hat dann aber ggfs. auch die Kosten für das Verfahren zumindest vorzustrecken wenn nicht gar ganz zu tragen. Der Sch. hört das Arbeiten auf - und wir sind wieder oben angelangt - schöne Aussichten
Das gibt wenns blöd kommt einen Null-Plan und Du schaust mit Deinem Titel "mit dem Ofenrohr ins Gebirge".
Prüf doch mal, ob es sich lohnen würde in Richtung Betrugsanzeige zu gehen.
Soweit ich´s ohne nachzulesen im Kopf hab kann zwar der Gläubiger wohl Insolvenz für den Schuldner anmelden, hat dann aber ggfs. auch die Kosten für das Verfahren zumindest vorzustrecken wenn nicht gar ganz zu tragen. Der Sch. hört das Arbeiten auf - und wir sind wieder oben angelangt - schöne Aussichten
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Das ist aber kein betrugstypischer Sachverhalt, wenn der Schuldner selbst Gläubiger über nicht unerhebliche Beträge ist (und das - da teilweile tituliert - auch nicht nur eine Schutzbehauptung darstellt).
Ist unter den Schuldnern des Schuldners keiner, bei dem noch ein bißchen Geldfluß erwartet werden kann?
Insolvenzverfahren würde im übrigen schon deshalb wenig(er) bringen, weil dann schließlich alle Beteiligten etwas vom Kuchen bzw. dessen Resten bekommen möchten.
Ist unter den Schuldnern des Schuldners keiner, bei dem noch ein bißchen Geldfluß erwartet werden kann?
Insolvenzverfahren würde im übrigen schon deshalb wenig(er) bringen, weil dann schließlich alle Beteiligten etwas vom Kuchen bzw. dessen Resten bekommen möchten.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 293
- Registriert: 10.12.2006, 18:53
- Beruf: ReFa
- Software: AnNoText
- Wohnort: Stuttgart
Das kann ich eben nicht so einfach beurteilen, ob da noch was zu holen ist. Die Aktenzeichen seines Anwalts sind aus den Jahren 2000 bis 2004, VBs, KFBs, Urteile etc. sind vorhanden, die größten Forderungen sind zum Insolvenzverfahren angemeldet.
Es würde mich halt wundern, wenn noch was zu holen wäre, aber er es selbst nicht beitreibt.
Kann man den InsoAntrag nicht irgendwie zumindest mal "androhen"?
Ich weiß im Moment von keinen Gläubigern neben mir (mal abgesehen von seinem Anwalt), wir waren mit der erneuten Abgabe der EV sehr zeitig dran.
Es würde mich halt wundern, wenn noch was zu holen wäre, aber er es selbst nicht beitreibt.
Kann man den InsoAntrag nicht irgendwie zumindest mal "androhen"?
Ich weiß im Moment von keinen Gläubigern neben mir (mal abgesehen von seinem Anwalt), wir waren mit der erneuten Abgabe der EV sehr zeitig dran.
@ Mary:
Fremdanträge, daher Insolvenzanträge von Gläubigern, sind bei Privatpersonen unzulässig. Außerdem würde ich mir das überlegen, denn Du haftest als Zweitschuldner für die Kosten. Die können schnell mal EUR 1.000,00 betragen.
Fremdanträge, daher Insolvenzanträge von Gläubigern, sind bei Privatpersonen unzulässig. Außerdem würde ich mir das überlegen, denn Du haftest als Zweitschuldner für die Kosten. Die können schnell mal EUR 1.000,00 betragen.
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Woraus ergibt sich das? Hier wird in aller Ausführlichkeit ein Sachverhalt besprochen, bei dem genau das Gegenteil der Fall ist.BabyBen hat geschrieben:Fremdanträge, daher Insolvenzanträge von Gläubigern, sind bei Privatpersonen unzulässig.