Antrag auf Freihändige Veräußerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sanni
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#1

16.12.2009, 17:48

Hallo zusammen,

hoffe irgendwer von Euch hat eine rettende Idee für mich.

Kurz zum Sachverhalt:
Unser Mandant hat einen Motor gekauft, der nicht einwandfrei war. Jetzt haben wir ein Urteil wo der Schuldner den Motor gegen Zahlung von Summe X Zug um Zug zurück nehmen soll.

Macht er natürlich nicht.

Laut Vermögensverzeichnis hat er auch nichts.

Jetzt sagt mein Cheff ich soll einen Antrag auf freihändige Veräußerung stellen.
Ich steh etwas auf´m Schlauch und weiß gar nicht wo ich anfangen muss.

Wie schreibt man den? Wo stellt man den? Was braucht man für den Antrag? Bzw. wo kann ich mich drüber schlau machen?

Hoffe ihr wisst da was mehr.

Grüße und schonmal schönen Feierabend, hoffe bis morgen!
Sanni
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tcb_w87
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#2

16.12.2009, 18:35

Verstehe ich jetzt nicht ganz, was das für einen Sinn hat. Ich kenne das nur aus der Zwangsversteigerung oder bei Pfandsachen.

Aber was bringt hier ein freihändiger Verkauf?
Sanni
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#3

17.12.2009, 09:19

Das ist es ja, ich verstehe es auch nicht. Krieg immer nur die Anweisung "machen se mal".

Gibt es vielleicht einen Antrag, dass unser Mandant den Motor selbst verkaufen kann um damit an sein Geld zu kommen?
Ich bin ratlos....
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tcb_w87
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#4

17.12.2009, 19:49

Ich dachte der Motor ist kaputt?! Wenn der Mandant den kaputten Motor verkauft, bekommt er ja entweder weniger Geld und hat noch Kosten offen oder aber er muss ihn vorher reparieren lassen und bleibt ebenso auf den Kosten sitzen.

Bringt eigentlich nix oder?
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