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Auswertung eidesstattliche Versicherung

Verfasst: 14.12.2009, 10:51
von mona87
Hallo zusammen,

hab hier eine ev vom schuldner. mein chef meinte ich soll mal schauen was man da noch machen bzw. pfänden kann. ich hab nur die ev nun angeschaut aber leider keine ahnung was man noch pfänden kann. vielleicht könnt ihr mir helfen...

Der Schuldner ist Rentner und verheiratet.
Er bekommt eine Grundsicherung von monatlich € 284.
Ab Jan 2010 bekommt er 132 € Rente.
Wohngeld bekommt er auch in Höhe von € 390.
Und er hat noch dazu geschrieben, dass die Grundsicherung auf das Konto der Ehefrau überwiesen wird.

Er hat schon mal die EV abgegeben, wir haben das Konto gepfändet und die Bank hat uns geschrieben, dass noch eine vorrangige Pfändung in Höhe von € 134.000 vorliegt und das Konto gekündigt wird. das war im Jahr 2008.

Also ich schätze mal da kann man nichts machen oder wie sehen das die vollstreckungsprofis?
ich bin für jede hilfe dankbar!

Verfasst: 14.12.2009, 12:03
von Jupp03/11
Abrechnen und ablegen

Verfasst: 14.12.2009, 12:14
von mona87
Wir vollstrecken aber unser eigenes RA-Honorar *gg*
ach schade... aber vielen Dank.

Verfasst: 14.12.2009, 12:39
von Ernie
Sind in der eidesstattlichen Versicherung die Bankdaten der Ehefrau angegeben? Dann kannst Du insoweit eine Pfändung vornehmen, wobei dabei sicherlich nichts herauskommen wird...

Verfasst: 14.12.2009, 14:12
von immer
Vorrangige Pfändung über 134000 €?! Droh doch mal mit ner Anzeige wegen Betrug.

Verfasst: 14.12.2009, 14:49
von mona87
leider sind die Bankdaten der Frau nicht in der ev.
und die rente pfänden is wohl auch zwecklos oder ?

Verfasst: 14.12.2009, 14:50
von Ernie
Meines Erachtens nach ist die Sache ziemlich aussichtslos.

Verfasst: 15.12.2009, 07:31
von Phönix
hat der Kerl evtl. ein eigenes (altes) Auto?

Verfasst: 15.12.2009, 09:05
von Pepples
Schmeiß nicht noch weiter gutes Geld dem schlechten hinterher. Ausbuchen und ablegen.