Hallo zusammen,
hab hier eine ev vom schuldner. mein chef meinte ich soll mal schauen was man da noch machen bzw. pfänden kann. ich hab nur die ev nun angeschaut aber leider keine ahnung was man noch pfänden kann. vielleicht könnt ihr mir helfen...
Der Schuldner ist Rentner und verheiratet.
Er bekommt eine Grundsicherung von monatlich € 284.
Ab Jan 2010 bekommt er 132 € Rente.
Wohngeld bekommt er auch in Höhe von € 390.
Und er hat noch dazu geschrieben, dass die Grundsicherung auf das Konto der Ehefrau überwiesen wird.
Er hat schon mal die EV abgegeben, wir haben das Konto gepfändet und die Bank hat uns geschrieben, dass noch eine vorrangige Pfändung in Höhe von € 134.000 vorliegt und das Konto gekündigt wird. das war im Jahr 2008.
Also ich schätze mal da kann man nichts machen oder wie sehen das die vollstreckungsprofis?
ich bin für jede hilfe dankbar!
Auswertung eidesstattliche Versicherung
Sind in der eidesstattlichen Versicherung die Bankdaten der Ehefrau angegeben? Dann kannst Du insoweit eine Pfändung vornehmen, wobei dabei sicherlich nichts herauskommen wird...
hat der Kerl evtl. ein eigenes (altes) Auto?
VG Phönix
[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
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(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)
Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Schmeiß nicht noch weiter gutes Geld dem schlechten hinterher. Ausbuchen und ablegen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"