Zwangsversteigerung - Beitritt oder Anmeldung der Forderung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#11

12.03.2010, 11:04

Ja, das ist klar. Aber: Ist Mdt. durch die Sihys schon genug abgesichert oder gibt es weitere Nachteile beim Beitritt?
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Jupp03/11

#12

12.03.2010, 11:13

Weitere Nachteile gibt es durch den Beitritt nicht. Die Kostentragungspflicht sollte als Nachteil mehr als ausreichend sein.
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Summerof77
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#13

12.03.2010, 11:19

Kommt drauf an :wink:

Geht hier nur noch um die Versteigerung und diese Kosten sind einkalkuliert.

DANKE

Summer
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paralegal6
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#14

11.09.2018, 12:04

Hallo :oops: Zwangsversteigerungen kommen bei uns nie vor. Folgender Fall: 2 Mandanten, für A eine SichHyp eingetragen, für den anderen B nicht. Zwangsversteigerung von einem Dritten beantragt, terminiert wird in 4/6 Wochen. 1) kann ich mit beiden beitreten oder nur mit A und B muss erst die Sichhyp eintragen lassen? Oder reicht in diesem Stadium nur bei beiden die Anmeldung? Gutachten ist Erstellt, Wertanhörung ist in Kürze. Akteneinsicht bekomme ich nicht bzw. nur durch Einsichtnahme, habe also nur den Auszug wo ich etwas sehe. 2) sind Kosten bei Anmeldung und Beitritt für meine Mandanten verschieden? 3) was passiert wenn A und B nicht beitreten? Wird dann bei der Verteilung nur A berücksichtigt oder auch dieser nicht? LG
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#15

11.09.2018, 12:56

1) Sowohl A als auch B könnten beitreten (mal angenommen B besitzt einen Titel). Wenn die ZwaSichHyp des A vor dem Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen wurde, wäre dieser Beiteiligter des Verfahrens nach §9 Nr. 1 ZVG und könnte auch anmelden. B dürfte ohne Beitritt kein Beteiligter sein und kann daher nichts anmelden können.

2) Für die Anmeldung entstehen meines Wissens nach keine Kosten. Für den Beitritt entsteht zumindest eine Gebühr nach Nr. 2210 KV GKG.

3) A würde im Rahmen des §114 ZVG berücksichtigt. B würde nicht berücksichtigt.
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paralegal6
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#16

11.09.2018, 13:07

Titel haben A und B, Sichhyp von A war allerdings NACH der ZV Anordnung eingetragen

Mein "ZV für Anfänger" ist da etwas dürftig

DANKE!
Zuletzt geändert von paralegal6 am 11.09.2018, 13:20, insgesamt 2-mal geändert.
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#17

11.09.2018, 13:15

Dann ist es für A und B gleich. Ohne Beitritt sind sie nicht Beteiligte des Verfahrens und werden vom ZV-Gericht nicht beachtet.
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#18

11.09.2018, 13:20

also müssen beide beitreten?
als Muster steht bei mir nur ...trete ich zum Az ... bei. Und Forderungsaufstellung. Reicht das?
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#19

11.09.2018, 13:27

Das klingt zumindest merkwürdig. Den Beitritt muss das Gericht beschließen (§27 ZVG) insoweit muss dies beantragt werden. Zudem muss der Titel vorgelegt werden.

Im Übrigen bin ich leider überfragt. Ich bearbeite keine Zwangsversteigerungssachen.
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#20

29.05.2020, 13:01

Darf ich mich hier mal dran hängen? :D

Wenn der Käufer der zwangsversteigerungsbehafteten Immobilie dem Verfahren beitreten will (für ihn wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen), wie muss dann der Antrag aussehen? Was muss ich beifügen? Genügt der Hinweis auf die im Grundbuch von soundso (selbes Amtsgericht) eingetragene Vormerkung?

Leider habe ich nichts dazu in unseren Mustern gefunden bzw. haben wir zwar beck-online, allerdings ohne Zugriff auf die Module Zwangsvollstreckung. Hat jemand vielleicht ein Muster für einen Antrag auf Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren?

Vielen Dank!
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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