Abschriften Antrag EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kathrin
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#1

07.12.2009, 09:43

Moin,

hab heut irgendwie nen Brett vorm Kopf...

Wieviele Abschriften häng ich an nen Antrag auf Abgabe der EV?

Ich würd jetzt

Original und 2 Abschriften (Gericht/GVZ und Schuldner)

losschicken. Lieg ich da jetzt voll daneben, oder ist das richtig so?

Danke

Kathrin
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LuzZi
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#2

07.12.2009, 10:02

Reicht massig, lieber zuviel als zuwenig. Ich schick allerdings immer nur ein einziges Exemplar und zwar das Original, reicht auch.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kathrin
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#3

07.12.2009, 11:12

Super, danke...

Dass man da aber manchmal echt davor sitzt und echt nix mehr weiß.. :p
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