Haftbefehl vollstrecken, wenn Schuldner nicht antreffbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MaryK1984
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#1

04.12.2009, 09:32

Wir haben eine blöde Sache hier:
Der Schuldner wohnt bei einem Bekannten, der ein Hotel hat. Diese Adresse hat er damals bei Vertragsschluss angegeben, dorthin wurden MB und VB zugestellt.
Jetzt haben wir den GV hingeschickt. Schuldner nicht angetroffen, zur Abgabe EV geladen, dann Haftbefehl beantragt und GV mit Verhaftung beauftragt.
Jetzt krieg ich von ihm ein Schreiben zurück, dass der Schuldner wiederholt nicht angetroffen werden konnte und dass der Schuldner angeblich gar nicht mehr da wäre.
Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich dann auch erfahren, dass die Adresse zu einem Hotel gehört. Mit dem Inhaber des Hotels/dem Bekannten des Schuldners hat der GV gesprochen. Dieser hat ihm mitgeteilt, dass Schuldner nicht mehr hier wohnt ("weder Bett noch Unterkunft") und nur ganz selten seine Post abholt. Der Gerichtsvollzieher hat gemeint, er soll im Raum der Stadt XY hat, woher er das wusste, wollte er mir nicht sagen, konkreter wusste er es auch nicht.
Haben dann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gemacht. Die haben dann auch mit dem Inhaber gesprochen und denen hat er gesagt, dass er doch noch eine Unterkunft hat und nur selten vorbei kommt. Dreckiger Lügner.
Mit dem Herrn der Gemeinde habe ich telefoniert und nachgefragt, ob man denn da nix machen kann, wäre doch dann nicht mehr sein allgemeiner Wohnsitz/Hauptwohnsitz u.a. Da hab ich nur zu hören bekommen, dass er ja auch auf Reise sein könnte und trotzdem seinen Hauptwohnsitz behält.
Jetzt sagt mein Chef, dass ich mich zur Durchsetzung des Haftbefehls an die Polizei wenden soll.
Mich nerven solche Leute ja auch, aber ist das verhältnismäßig und möglich?
fili81
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#2

04.12.2009, 11:20

Bin gerade auf Deine Frage gestoßen und würde mich auch über eine Antwort freuen, da wir genau das gleiche Problem haben. Vollstreckung des Haftbefehls wurde mehrmals versucht, der Schuldner war jedoch nicht anzutreffen. Nun vermuten wir, dass er ggf. im Knast sitzt. Weiß einer zufällig welche weiteren Möglichkeiten einem da offen stehen?
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gabrielle
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#3

04.12.2009, 15:34

man kann im Knast das Eigengeld pfänden. Drittschuldner ist der Leiter der entsprechenden JVA. Du kannst bei der zuständigen StA für den Schuldner telefonisch erfragen, ob er im Knast sitzt. Die geben einem darüber Auskunft.
MaryK1984
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#4

04.12.2009, 21:22

Denkst du echt, dass er im Knast hockt?! Und dann kommt er ab und zu mal vorbei?
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#5

05.12.2009, 12:52

Wenn er Freigänger ist, wäre das nicht gänzlich abwegig.
MaryK1984
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#6

07.12.2009, 05:42

gabrielle hat geschrieben:Drittschuldner ist der Leiter der entsprechenden JVA.
Das hab ich ja noch nie gehört, interessant!
gabrielle hat geschrieben:Du kannst bei der zuständigen StA für den Schuldner telefonisch erfragen, ob er im Knast sitzt. Die geben einem darüber Auskunft.
Also die StA beim LG, in dessen Bezirk der Schuldner gemeldet ist.
Ist aber seltsam, weil man ja eben gesagt hat, dass er sich in der Region XY aufhält und das ist ca 100 km weg von hier.

Nochmal ne prinzipielle Frage:
Der Haftbefehl für die Abgabe der EV ist doch nicht mit anderen Haftbefehlen zu vergleichen, oder? Hier nimmt ja immerhin der GV die Verhaftung vor und nicht die Polizei. Nicht dass mir dann auch noch massig Extra-Kosten entstehen, weil ich den mit der Polizei habe verhaften lassen. Und das "nur" zur Abgabe der EV?
Kathrin
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#7

07.12.2009, 16:31

MaryK1984 hat geschrieben:Nochmal ne prinzipielle Frage:
Der Haftbefehl für die Abgabe der EV ist doch nicht mit anderen Haftbefehlen zu vergleichen, oder? Hier nimmt ja immerhin der GV die Verhaftung vor und nicht die Polizei. Nicht dass mir dann auch noch massig Extra-Kosten entstehen, weil ich den mit der Polizei habe verhaften lassen. Und das "nur" zur Abgabe der EV?
Meines Wissens verhaftet nicht der Gerichtsvollzieher, sondern wirklich die Polizei. Der GVZ darf das glaub ich gar nicht.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
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gabrielle
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#8

07.12.2009, 16:44

natürlich verhaftet der GVZ; der ist dazu befugt, dafür bekommt er auch die Verhaftungsgebühr in Höhe von € 30,00!!!!!
d771072
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#9

07.12.2009, 19:32

Einen Haftbefehl im eV-Verfahren wird immer der GV vollstrecken. Die Polizei darf das nicht. Sie wird nur auf Anforderung des GV zu dessen Unterstützung im Wege der Amtshilfe tätig. Und wo sich der Schuldner aufhält, muß der Gläubiger auch schon schön selber herausbekommen. Auch da kann die Polizei nicht helfen.

Es ist schon erschreckend, was hier für Halbwissen bei Leuten vorherrscht, die sich eigentlich ein wenig damit auskennen sollten.
Ernie

#10

07.12.2009, 19:50

d771072 hat geschrieben:Es ist schon erschreckend, was hier für Halbwissen bei Leuten vorherrscht, die sich eigentlich ein wenig damit auskennen sollten.

:klugscheiss

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen: Du sicherlich auch nicht!

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