ZV wegen unvertretbarer Handlung
Verfasst: 03.12.2009, 09:43
Morgen erstma,
hab folgendes Problem.
Fall:
Gegner soll Auskunft erteilen, macht er nicht. Klage eingereicht und VU ergangen. Nun hat er immer noch keine Auskunft erteilt, wir also Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft beantragt. Nach erneuter Aufforderung hat der Gegner immer noch keine Auskunft erteilt, also haben wir versucht das Zwangsgeld beizutreiben, was dem GVZ nicht
möglich war (§807 Nr. 4 ZPO). Logische Konsequenz, ich beantrage einen Haftbefehl.
Nun meine eigentliche Frage:
Kann ich anstatt des Haftbefehls auch die Abgabe der EV beantragen?
mfg
hab folgendes Problem.
Fall:
Gegner soll Auskunft erteilen, macht er nicht. Klage eingereicht und VU ergangen. Nun hat er immer noch keine Auskunft erteilt, wir also Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft beantragt. Nach erneuter Aufforderung hat der Gegner immer noch keine Auskunft erteilt, also haben wir versucht das Zwangsgeld beizutreiben, was dem GVZ nicht
möglich war (§807 Nr. 4 ZPO). Logische Konsequenz, ich beantrage einen Haftbefehl.
Nun meine eigentliche Frage:
Kann ich anstatt des Haftbefehls auch die Abgabe der EV beantragen?
mfg