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ZV-Auftrag

Verfasst: 30.11.2009, 16:03
von Xanthia
Hallo,

ich habe 4 Schuldner. Ich nenne sie A, B, C und D.

Gegen A und B sind Vollstreckungsbescheide ergangen, also einer für A und einer für B.

C und D sind die Eltern von A. Gegen die konnte nichts ergehen, weil sie unbekannt verzogen sind.

Auf den VBs steht aber (Beispiel zu A) "Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit: B, C und D.

Ich erstelle nun einen ZV-Auftrag Bezug nehmend auf die mir vorliegenden VBs.

Meine Frage:

Stelle ich den ZV-Auftrag auch gegen alle 4 oder nur gegen die 2 wo mir der VB vorliegt (welchen ich ja im Original mit an den Auftrag hänge)? Also muss ich C und D aus meinem Forderungskonto streichen?

Viele Grüße

Verfasst: 30.11.2009, 16:07
von 188F
Nur gegen die Schuldner, gegen die du einen VB hast. Ohne Titel, keine ZV.

Denk dran: bei ZV gegen 2 Schuldner in einem Auftrag, Gebühren entstehen doppelt.

Verfasst: 30.11.2009, 16:10
von dutzi
voll :zustimm

Verfasst: 30.11.2009, 16:37
von Xanthia
super, danke

Verfasst: 01.12.2009, 10:15
von Zweite Chefin
... wenn die 4 Schuldner gesamtschulderisch haften, haftet jeder einzelne für die Gesamtforderung, wenn also einer die Hauptforderung sowie alle wegen der 4 Schuldner angefallenen Kosten bezahlt, ist keine ZV mehr möglich.
Bei GS hast Du "Pickfreiheit", d.h. Du kannst Dir z.B. den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen und von dem alles fordern. Was er dann mit seinen Mitschuldnern macht, ist sein Problem.

Wenn Du also bezüglich C und D Kosten hattest, MB-Antrag ist eh nur eine einheitliche Gebühr, aber Einwohnermeldeamtsnachfragen z.B., kommen die mit in den Vollstreckungsauftrag gegen Aund B.

Verfasst: 01.12.2009, 10:35
von 188F
:zustimm

Verfasst: 03.12.2009, 15:50
von Xanthia
Hi,
habe nun (bevor ich das von Zweite Chefin gelesen habe :( ) den Auftrag nur gegen A und B gestellt, weil ich eben nur den die beiden VBs hatte. Aber die EMA-Gebühren hab ich nun überhaupt nicht bedacht *mist*