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Pfändung Hinterbliebenenrente und Unterhalt

Verfasst: 30.11.2009, 14:40
von honey7874
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hatte bis jetzt noch nichts mit Pfändung was am Hut, deswegen brauch ich eure Hilfe.

Wir haben ein Vermögensverzeichnis bekommen. Schuldnerin hat gleichzeitig Ev abgegeben. Hier steht das Sie monatlich Hinterbliebenrente in Höhe von 978 € und Kindesunterhalt von ca. 350,00 € bekommt.

Angeblich sei auf Ihr Konto nur ca. 3 €.

Was mach ich jetzt am besten. kann ich überhaupt Pfänden, wenn ja gibt es ein Muster o. ä.??

Soweit ich weiß kann ich Unterhalt und Rente zusammen pfänden ???!!

Brauche dringend hilfe.

Danke im voraus.

Grüße

Verfasst: 30.11.2009, 15:59
von Ernie
Da es sich hier um Hinterbliebenenrenten für die Schuldnerin sowie um Kindesunterhalt für ein Kind der Schuldnerin handelt, ist eine Zusammenrechnung der Beträge nicht möglich!

Verfasst: 30.11.2009, 20:50
von honey7874
Wieso denn das nicht? Hab ich was verpasst????? :oops:

Verfasst: 01.12.2009, 07:42
von Ernie
Die Unterhaltszahlungen für die Kinder sind zweckgebunden. Du kannst ja auch nicht das Kindergeld, das die Schuldnerin für die Kinder bezieht, als Einkommen der Schuldnerin anrechnen.

Re: Pfändung Hinterbliebenenrente und Unterhalt

Verfasst: 01.12.2009, 07:50
von Re1108
Kann mich Ernie da nur anschließen!
honey7874 hat geschrieben: und Kindesunterhalt von ca. 350,00 €
Der Kindesunterhalt ist quasi das Einkommen der Kinder und die Mutter ist lediglich sowas wie ne Verwalterin.
Man kann aber nur verschiedene Einkommen der jeweiligen Person zusammenrechnen lassen, nicht von verschiedenen Personen.

Verfasst: 01.12.2009, 08:46
von honey7874
Also sprich.....ICH KANN NICHTS PFÄNDEN ?

:(:( weil die 978 € unter der Pfändungsgrenze liegen.

trotzdem vielen dank

Verfasst: 01.12.2009, 13:04
von honey7874
Könnt ihr mir ein Tipp geben, wo ich was zur Pfändung nachlesen kann (außer ZPO)? Evtl Arbeitshilfen für Refas oder so etwas?

Verfasst: 01.12.2009, 13:06
von Ernie
ZV für Anfänger. Stöber: Die Forderungspfändung.