Hallo zusammen,
ich soll mal wieder einen ZV Auftrag machen. Eigtl. zu schaffen, aber irgendwie ist jetzt alles anders
Wir haben den VB bekommen, aber der Schuldner hat die Hauptforderung zwischendrin bezahlt.
Es stehen also nur noch die Kosten des Mahnverfahrens und ein paar Zinsen aus.
Wenn ich nun deswegen einen Vollstreckungsauftrag mache, kann ja auch nur dahingehend vollstreckt werden oder? Muss ich die HF aufführen und das Tilgungsdatum?
Wie ist das mit den Zinsen? Die laufen doch seit Zustellung des MB auch auf die die Kosten des Mahnverfahrens, oder? Zinsen auf Zinsen aber nicht richtig?
Hilfe ??
Nur noch Kosten des Mahnverfahrens vollstrecken?
Also, wenn du jetzt vollstreckst musst du im FoKo die HF abziehen, mit Datum wann bezahlt wurde.. Zinsen laufen weiter..
Oder hab ich was falsch gelesen..
Oder hab ich was falsch gelesen..
Viele liebe Grüße
Kathi :O)
[color=#FF4000]Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen. Napoleon Bonaparte[/color]
Kathi :O)
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äh, jaWenn ich nun deswegen einen Vollstreckungsauftrag mache, kann ja auch nur dahingehend vollstreckt werden oder?
ich persönlich würde das mit in das Forderungskonto aufnehmen, weil ja noch Zinsen fällig sind (ab Zustellung MB oder ggf. eher bis zur Tilgung).Muss ich die HF aufführen und das Tilgungsdatum?
Wann der Zinslauf auf die HF und die Kosten beginnt, kannst du aus dem VB entnehmen.Die laufen doch seit Zustellung des MB auch auf die die Kosten des Mahnverfahrens, oder?
nein.Zinsen auf Zinsen aber nicht richtig?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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