! ! ! EILT ! ! ! - ZV gegen GmbH i.L.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
MrBoogie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 318
Registriert: 12.01.2007, 10:38
Wohnort: Neuhaus am Rennweg
Kontaktdaten:

#1

30.11.2009, 08:29

guten morgen liebe leute

hab heut früh ne akte auf den tisch bekommen bei der es um die zwangsvollstreckung gegen eine GmbH i. L. geht.

da die zwangsvollstreckung schnellstmöglich durchgeführt werden muss, um noch einen erfolg erzielen zu können, müsste ich wissen, was zu beachten ist bzw. ob etwas umgeschrieben werden muss.

wir haben einen titel gegen die firma (GmbH). nunmehr ist diese i. L.

welche zwangsvollstreckung ist hier sinnvoll?
was ist zu beachten?
was muss vor der zwangsvollstreckung noch veranlasst werden?

ich weiß, hier gibt es ne menge schlaue köpfe, die tagtäglich mit zwangsvollstreckung zu tun haben. für eine schnelle hilfe wäre ich euch sehr dankbar!

gruß
christian
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
MrBoogie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 318
Registriert: 12.01.2007, 10:38
Wohnort: Neuhaus am Rennweg
Kontaktdaten:

#2

30.11.2009, 15:45

hat denn keiner eine antwort?

zwischenzeitlich haben wir herausgefunden, dass einige haftanordnungen ergangen sind. d. h. dann ja mal, dass wohl nur noch gezielt die zv betrieben werden kann (maschinen, gegenstände).

nur meine frage ist jetzt noch, muss noch beachtet werden?

danke
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#3

30.11.2009, 15:49

Von der ZV in Maschinen würde ich mir auch nicht zuviel versprechen, möglicherweise Leasinggut, Eigentumsvorbehalt etc. pp.

Habe ansonsten leider auch gerade keine konkrete Idee.
Benutzeravatar
Schmidtchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 20.11.2009, 13:44
Wohnort: München

#4

30.11.2009, 15:50

Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, du musst den Gerichtsvollzieher an die Adresse des Liquidators schicken. Könnte ja gut sein, dass an der Geschäftsandresse der GmbH niemand mehr anzutreffen ist.
MrBoogie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 318
Registriert: 12.01.2007, 10:38
Wohnort: Neuhaus am Rennweg
Kontaktdaten:

#5

30.11.2009, 16:48

@advocatus diaboli
tja das weiß man eben nie so genau. wenns danach geht, könnt man ja gar nix pfänden, da man immer davon ausgehen muss, die ware bzw. die maschinen gehören nicht der firma. hätte ja sein können, jemand hat das schon mal gemacht und erfahrungen gesammelt.

@schmidtchen
ja das mit dem liquidator ist mir bekannt (dank des forums hier). die frage ist, ob eine titelumschreibung notwendig ist.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#6

30.11.2009, 16:51

wenn das insolvenzverfahren schon läuft, ist doch zv eh nicht mehr möglich, oder?
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Benutzeravatar
Schmidtchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 20.11.2009, 13:44
Wohnort: München

#7

30.11.2009, 16:58

:zustimm

Zur Sicherheit schau mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de
BabyBen

#8

30.11.2009, 17:00

Titelumschreibung muss m.E. nicht erfolgen, da die GmbH die gleiche Gesellschaft bleibt. Nur der Zustand von einer werbenden Gesellschaft zu einer Liqidationsgesellschaft ändert sich.
MrBoogie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 318
Registriert: 12.01.2007, 10:38
Wohnort: Neuhaus am Rennweg
Kontaktdaten:

#9

01.12.2009, 08:04

ein insolvenzverfahren läuft ja laut AG noch nicht, daher sind auch ZV-maßnahmen noch erfolgversprechend. zumindest könnten sie es sein, da man es ja nie so genau weiß, was letztendlich rauskommt.

@BabyBen
danke, das war das was ich nicht genau wusste.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Antworten