Steuererstattung bei Privatinsolvenz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Degi1986
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#1

22.11.2009, 15:54

Hallo alle zusammen..

heute mal ein heikles Thema.
Diese Woche hat eine "vermeintlich neue Mandantin" angerufen und meiner Chefin jede Menge Löcher in den Bauch gefragt und ich darf jetzt recherchieren.... So ist das nunmal :)

Also. Die Mandantin hat seit fast 3 Jahren die Privat-Inso laufen und arbeitet in den Niederlanden. Dort hat sie auch Ihre Steuererklärungen gemacht und hat auch Geld bekommen. Da sie dort kein Konto hatte, lies sie dies auf das Konto eines Kollegen überweisen und der hat es ihr gegeben.... Das Geld hat sie noch, zumindest teilweise.

Zufällig hat sie jetzt erfahren (weil ein Bekannter von Ihr wohl auch Priv.-Inso laufen hat) dass seine Steuererstattungen immer direkt an den Inso-Verwalter gehen.

Jetzt ist sie total unsicher und weiß nicht, was sie tun soll. Sie hat Angst, dass sie aus dem Inso-Verfahren raus fliegt und weiß nicht, ob Sie ihren Inso-Verw. anrufen und beichten soll.

Sie habe nie ein Schreiben bekommen, dass sie diese Zahlungen abführen muss und hat auch nie darüber nachgedacht.. Für uns ist eig. klar, dass sie das Geld abgeben muss, da wir aber Inso-technisch eig. gar nix machen bitte ich um eure Meinung was die Mandantin tun soll oder auch nicht. Nächste Woche will sie wohl zur Besprechung kommen.

Viele liebe Grüße und im Voraus vielen Dank,

eure DEGI =)
BabyBen

#2

22.11.2009, 17:59

Also eine Beichte an den Insolvenzverwalter ist im Hinblick darauf, dass sie doch eine Restschuldbefreiung will, nie verkehrt.

Ansonsten erst mal fragen, ob Insolvenzverfahren oder schon Wohlverhaltensperiode. Wenn ich es recht im Kopf habe, muss sie während der Wohlverhaltensperiode keine Steuererstattungen "hergeben".

Ach und eventuell kann sie doch einen Antrag auf teilweise Freigabe der Steuererstattung stellen. Wenn sie im Ausland arbeitet, hat sie doch bestimmt Mehrkosten?
Degi1986
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#3

01.12.2009, 19:08

Also.. die Mandantin war da.. und sie ist bereits in der Wohlverhaltensperiode.. Ihr Schwager muss aber seine Erstattungen alle abführen hat sie erzählt... Wir haben ihr auf jeden Fall geraten, dass sie mit ihrem Inso-Verw. sprechen soll.. Mal sehen was sie tut.
Bella-Sara
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#4

02.12.2009, 11:34

ich kenn es auch so, wenn sie in der wohlverhaltensperiode ist, muss sie nichts abgeben . ..
BabyBen

#5

02.12.2009, 12:11

Kommt alles irgendwie darauf an und muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich stimmt aber, was Bella-Sara gesagt hat.
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