Vorwegpfändung? EILT!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mo
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#1

20.11.2009, 09:41

Hallöchen!
Hab mal eine Frage es geht um folgenden Fall:

Wir haben einen Schuldner der EV abgegeben hat. Dieser hat einen ziemlich wertvollen Mercedes für den er noch im Dezember jetzt die letzte Rate bezahlen muss. Ich möchte das Auto pfänden.

Mein Chef meinte einfach die Sachpfändung durchzuführen und den Antrag eben erst am Ende des Monats rauszuschicken?!?!

Ich denke dass ich da mit einer Vorwegpfändung wohl sicherer wäre.
Nur ist meine Frage jetzt, wie formuliere ich den entsprechenden Antrag?

Vielleicht hatte jemand von Euch schon mal den Fall und kann mir weiterhelfen.

Würde mich freuen.

Liebe Grüße
Mo
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gabrielle
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#2

20.11.2009, 12:45

du kannst doch das Kfz jetzt schon pfänden mit einem ganz normalen ZV-Auftrag. Da die Laufzeiten für die ZV-Aufträge extrem lang sind, würde ich auf jeden Fall jetzt die Pfändung ausbringen.
Mo
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#3

20.11.2009, 15:10

naja ich muss sagen, bei uns sind die Gerichtsvollzieher nicht so langsam. Hab jetzt einfach den Antrag formuliert wie ich denke und der Gerichtsvollzieher meinte, dass man das so machen könnte:-)

Trotzdem nochmals vielen Dank :thx :thx
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