Vollstreckung Arbeitsgericht?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Josie
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#1

20.11.2009, 08:14

Wir wollen einen Titel vom Arbeitsgericht vollstrecken. Meiner Erinnerung nach, müsste dies doch beim Amtsgericht möglich sein oder doch beim Arbeitsgericht?
ReNoSister
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#2

20.11.2009, 08:19

Ist nicht egal, woher der Titel ist? Zuständig ist doch der Gerichtsvollzieher, in dessen Amtsgerichtsbezirk der Schuldner wohnt, oder nicht?
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

20.11.2009, 08:20

Grundsätzlich ist das Vollstreckungsgericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners zuständig.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Josie
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#4

20.11.2009, 08:20

Ja, ich denke auch. Also wie immer Amtsgericht.
humpi
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#5

20.11.2009, 08:23

Grundsätzlich ist das Vollstreckungsgericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners zuständig.
:zustimm
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