Hallo meine Lieben,
ich soll aus einem Titel einen Zwangsversteigerungsantrag für drei Objekte machen. Da es sich um eine WEG handelt, am besten aus der Rangklasse II. Ich war bisher der Meinung, dass ich den Einheitswertbescheid vorlegen muss, den mir aber das Finanzamt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben wird (wie bei vielen anderen Fällen....)
Jetzt hat mir heute die Hausverwaltung am Telefon gesagt, dass es diesbezüglich wohl eine neue Rechtsprechung gäbe... wenn ich sie richtig verstanden habe, dann MUSS mir das Finanzamt jetzt den Einheitswertbescheid geben.... finde nichts im Netz darüber......
Wenn ich mich recht erinnere muss ich den einen Titel dann praktisch auf die drei Objekte forderungsmäßig "aufteilen", damit ich alle drei Objekte in einem Antrag versteigern kann, oder?
Danke für die Hilfe!
Zwangsversteigerung WEG ohne Einheitswertbescheid
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