Nachträglich RA-Kosten in die Forderungsaufstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Simba84
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#1

17.11.2009, 15:03

Hallo zusammen.

Eigentlich ist mein "Problem" recht simpel, allerdings hab ich heute wohl mal wieder ein Brett vorm Kopf :oops:

Folgendes: Haben letzte Tage in einer Sache einen ZV-Auftrag ans Gericht geschickt. Nun ist uns aufgefallen, dass vergessen wurde, die RA-Kosten für die ZV mit in die Forderungsaufstellung aufzunehmen.
Soll nun ein Schreiben ans Gericht mit der Bitte schicken, dass diese Kosten mihinzugenommen werden.

Mein Problem ist jetzt, dass mir dafür kein brauchbarer Satz einfällt :twisted:

Fällt euch was ein?

LG und noch einen schönen Tag
Simba
Minimaus

#2

17.11.2009, 15:16

ich würde dann das aktuelle forderungskonto mit den ra-gebühren dort hin faxen. wenn die sache nicht schon beim gv ist...
Simba84
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#3

17.11.2009, 15:24

Ja, das will ich ja machen. Aber mir fällt kein passender Satz für das Anschreiben ein :-(
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Christina83
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#4

17.11.2009, 15:28

Schreib halt: In der ZV-Sache soundso gegen soundso ist uns bei der Erstellung des Forderungskontos ein Fehler dahingehend unterlaufen, dass die Anwaltsvergütung dort nicht aufgeführt wurde. Anbei übersenden wir daher das aktuelle korrigierte Forderungskonto und bitten den Fehler zu entschuldigen.
Simba84
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#5

17.11.2009, 15:33

Supi, vielen lieben Dank!!!
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