Vermögensverzeichnis von ehem. RA -angeblich kein Einkommen

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Emma-Anna
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#1

17.11.2009, 14:57

Hallöchen,

ich habe in einer Forderungssache ein VErmögensverzeichnis des Schuldners angefordert. Hier kam nun raus, dass der Schuldner zwar in Deutschland gemeldet ist, aber selbstständig ein Gewerbe in der Schweiz betreibt mit Beratungstätigkeit. Das Einkommen scheint bei ca. 200 Schweizer Franken zuliegen (entspricht ca. EUR 120,00. Sonst hat der Schuldner kein weiteres Einkommen. Auch gibt er an, einen gebrauchten PC mit Drucker in Höhe von ca. EUR 300,00 und Büroeinrichtung (Schreibtisch und 1 Schrank, alles gebraucht) in Höhe von EUR 150,00 zu besitzen.

Mein Gefühl sagt mir nun, dass der Schuldner hier definitiv gelogen hat. Von dem Einkommen kann man 1. nicht leben und 2. kein Gewerbe betreiben, erst Recht nicht in der Schweiz. Sonstiges Einkommen habe er nicht. Er besitze auch sonst kein pfändbares Habe.

Ich muss zudem sagen, dass der Schuldner selbst einmal als Rechtsanwalt zugelassen war. Er ist nun 42 Jahre und hat Rentenanwartschaften beim RA-Versorgungswerk.

Was kann ich hier nun machen.
Ich möchte hier auf jeden Fall Geld sehen, da der Schuldner Ausbildungsvergütung in Höhe von nun mittlerweile EUR 2.652,14 schuldet.

Was kann ich hier machen? Hat jemand einen Tipp für mich?

Ich danke euch schon mal im Voraus.


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NikiS
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#2

17.11.2009, 15:43

Also ich würde mich mal mit dem zuständigen Betreibungsamt in der Schweiz in Verbindung setzen, dort einmal nachfragen, ob Du den Schuldner nicht vielleicht in der Schweiz betreiben kannst. Dort müsste es meines Erachtens eine Möglichkeit geben herauszufinden, ob er nicht doch höheres Einkommen hat, hier eventuell vgl. Lohnpfändung in Deutschland etwas unternommen werden kann.

Wobei 200,00 EUR Einkommen in der Schweiz mehr als nur wenig ist, hier wird sicherlich irgendwie gemauschelt.
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#3

17.11.2009, 17:49

Der Schuldner hat das Vermögensverzeichnis beim Gerichtsvollzieher abgegeben, der für seinen wohnort zuständig ist. Aber ich werde es mal über die Anschrift seiner Firma versuchen. Dankeschön für den Tipp.
Ernie

#4

18.11.2009, 13:41

Rentenanwartschaften pfänden, wenn gar nichts geht!
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#5

19.11.2009, 09:35

Ja, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber ist der Schuldner ja auch erst 42 Jahre und hat denke ich, nicht besonders viel eingezahlt. Aber ich werde es wohl mal versuchen.

Auch werde ich mal in der Schweiz nachfragen.Vielen Dank für die Tipps ...

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