PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

12.11.2009, 08:03

Guten Morgen zusammen!
Könntet ihr mir bitte kurz bei der Frage helfen, ob wir im Nachhinein zu einem Antrag auf Erlass eines PfÜB wg einer Forderung aus einem VU beim zuständigen Vollstreckungsgericht noch darum bitten können, den PfÜB, soweit er noch nicht erlassen ist, um die Forderung aus dem jetzt bei uns eingegangenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erweitern? Wenn ja, wie formuliere ich das??
. . . oder müssen wir in jedem Fall einen weiteren PfÜB auf Basis des KFB beantragen? (weitere Kosten?)
Vielen Dank!
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.11.2009, 08:08

Ich würde jetzt erst die Vollstreckung abwarten, wenn was bei rumkommt den Gegner zur Zahlung nochmals auffordern und zur Not nochmals vollstrecken.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Bibi
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#3

12.11.2009, 09:58

Ist den die 14-Tage-Frist des KfB schon abgelaufen?

Wenn ja, musst Du dem Vollstreckungsgericht eine neue Forderungsaufstellung zuschicken und die Kosten des Pfüb neu berechnen. Am einfachsten ist es dann wohl, dass Du ein Anschreiben machst, wo Du darum bittest, den 1. Antrag als hinfällig zu betrachten und den 2. Antrag zur Bearbeitung einreichst.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
slassm
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#4

12.11.2009, 10:01

Ich würde den PfüB aber nicht als "hinfällig" bezeichnen, sondern einfach als "ergänzt" oder "berichtigt".

VG slassm
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
Gast

#5

12.11.2009, 10:33

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!!! :dankeschoen :dankeschoen
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