Drittschuldner verrechnet mit eigener Forderung gg Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Badeschlappe26
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#1

10.11.2009, 11:21

Habe folgendes Problem:

Der Drittschuldner (Arbeitgeber) erklärt, er habe eigene Forderungen gegen den Schuldner in nicht unerheblicher Höhe. Was an sich nicht das Problem ist.

Er erklärt mir aber weiterhin, dass er vom monatlichen Gehalt jeweils nur 500,00 € einbehält, so dass dem Schuldner nur gerade so der pfandfreie Betrag bleibt (er verdient etwa 1.500,00 €).

Ich weiß auch, dass der Schuldner nur noch ca. 2 Jahre dort arbeiten wird und insofern der Drittschuldner selbst seine Forderung auf diese Weise nicht befriedigen wird, geschweige denn unsere.

Kann ich den DS irgendwie dazu zwingen, dass er entweder

a) das gesamte Arbeitseinkommen pfändet oder
b) seine eigenen Raten reduziert. Wenn er die Rate auch nur auf 400,00 € reduziert, bleiben ja schon 100,00 € für uns - das würden wir noch schaffen mit unserer Forderung bis er dort ausscheidet.

Kann er wirklich selbst bestimmen, dass er genau diese 500,00 € vom Schuldner monatlich einbehält???

Würde ich nicht einsehen. Würde er weniger nehmen, bliebe gleich monatlich was für uns übrig und würde er mehr nehmen, würde in absehbarer Zeit was für uns übrig bleiben.
Goldlöckchen

#2

10.11.2009, 11:40

Also wenn ich in meiner Tabelle nachschaue, sind bei einem mtl. Nettogehalt von EUR 1.500,00 und keiner unterhaltsberechtigten Person um die EUR 360,00 pfändbar. Also behält der Arbeitgeber eh schon mehr ein, als die Pfändungstabelle ausweist. Vielleicht aufgrund einer Abtretung.

Weshalb sollte der Arbeitgeber weniger einbehalten und dann mehr Ausfall haben, nur damit Eure Forderung befriedigt wird :?:
Ernie

#3

10.11.2009, 11:41

Laßt Euch doch mal die Abtretung, welche zwischen Arbeitgeber und Schuldner existieren muss, vorlegen.
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lucy1510
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#4

10.11.2009, 11:42

Ich denke, dass der DS mit seiner Forderung vorrangig ist. Ihr habt aber keinen Unterhaltspfüb, oder?

Ich bin der Meinung, dass er - wenn er vorrangig ist - auch bis zur Pfändungsfreigrenze pfänden kann. Ich würde eventuell versuchen, mir den Titel über die Forderung des DS zeigen zu lassen.

Könnte ja auch ein Schwindel sein (wenn man ganz bös denkt)
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Badeschlappe26
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#5

10.11.2009, 12:10

Braucht er denn einen Titel für seine Forderung?? Er hat dem Schuldner wohl über einen langen Zeitraum zuviel gezahlt, ich denke, dass die sich einfach mündlich darüber geeinigt haben, dass diese 500,00 € monatlich abgezogen werden sollen.

Sollte er keinen Titel brauchen, ist so eine Abtretung ja zwischen Schuldner und Drittschuldner schnell erstellt und zurückdatiert.

Aber wenn er einen Titel braucht, haben wir ja vielleicht noch Chancen, ich denke nicht, dass es den gibt.
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D@ni
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#6

10.11.2009, 12:32

Drittschuldner kann Abtretung o.ä. einwenden. einen Titel braucht er nicht. Es geht ja nicht um Zwangsvollstreckung. Die Erklärung sollte er im Rahmen des § 840 ZPO schon vorlegen.
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#7

10.11.2009, 13:27

Er soll ja seine Abtretung einwenden können - da hab ich ja gar nix gegen. Ich finde es nur nicht in Ordnung, dass er ihm 1.000,00 € belässt.

Er ist ja mit seiner Abtretung an keine Pfändungsgrenze gebunden - er könnte ihm doch mehr (oder alles) nehmen. Dann bleibt was übrig für uns-zwar erst in ein paar Monaten aber egal.

Wieso darf der DS selbst bestimmen, wie viel er dem Schuldner belässt, wenn er damit andere Gläubiger benachteiligt. Kann man da nicht irgenwie ansetzen und gegen vorgehen?
Es grüßt

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#8

10.11.2009, 14:30

Grundsätzlich kann der DS natürlich sagen er hat eigene Forderungen. Soweit die vor deiner Pfändung gelaufen ist auch völlig OK. Ich würde mir eine ABtretung zeigen lassen, wenn möglich

Im Falle der Abtretung ist die eingewandte Abtretung auf ihre Anfechtbarkeit nach § 3 ANfG zu überprüfen.

Vorsätzliche Benachteiligung.

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.

Dein Einwand er kann ihm ja mehr nehmen, finde ich ehrlich gesagt etwas schräg. Wenn das so vereinbart wurde, hält sich der AG dran, von was soll der S sonst die Miete zahlen.
LG Grübchen
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#9

13.01.2010, 08:33

Kurze Schilderung des Ausgangs:

Bekommen jetzt monatlich so um die 150,00 € vom DS! Das reicht, unsere Forderung ist damit in 5 Monaten erledigt - Erfolg!!!

Danke an alle für eure Hinweise!

PS: Habe DS angeschrieben, wir wollen die Abtretungserklärung sehen. Dann kam Brief, dass er übersehen hatte, dass das Kind des Schuldner unberücksichtigt bleibt - nach Neurechnung ergäbe sich dann ein Pfändungsbetrag. Die Abtretungserklärung hat er trotzdem nicht mitgeschickt - aber das ist mir jetzt egal - wir kriegen unsere Forderung weg.
Es grüßt

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