PKH-Bewilligung für ZV erhalten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzenbaer
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#1

06.11.2009, 11:21

Hallöchen,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch. Wir haben eine PKH-Bewilligung für ZV erhalten in das bewegliche Vermögen nach § 119 II ZPO.
Jetzt meine Frage: Kann ich dann auch eine Kontopfändung machen, denn es geht um Kindesunterhalt. Über den Gerichtsvollzieher kommt ja meistens nichts raus.

Please help.
:sorry für die doofe Frage.
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Kichererbse
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#2

06.11.2009, 13:19

Das ist keine doofe Frage! Und so auf Anhieb zu beantworten ...?! Aber: Ich hab hier ein schlaues Buch welches wie folgt heißt: Handbuch der Rechtspraxis, Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Und in dem Buch sind auch Kontopfändungen enthalten, also gehört das demnach zum beweglichen Vermögen ;)
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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spatzenbaer
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#3

06.11.2009, 13:29

:thx für die Hilfe. Also irgendwie war ich mir sicher, dass das zum beweglichen Vermögen gehört. Aber meine Kollegin hat mit total verunsichert.

Kannst Du mir noch sagen von welchem Verleger das von dir angegebene Handbuch ist. Sollte ich mir vielleicht auch mal eines zulegen, aber es gibt ja so viele und manche taugen nicht so viel. Bei uns in der Kanzlei ist dies Mangelware. Aber ich hab ja euch. Gott sei Dank.

Ich wünsch noch ein schönes Wochenende

LG aus der Pfalz :wink1
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