PfÜB Arbeitseinkommen, Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sommer26
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#1

06.11.2009, 10:50

Hallo an alle!

Oh mann, ich brauch Hilfe!

Die Sache sieht so aus: Gegner ist eine Backstube, wir haben im Gerichtstermin einen Vergleich geschlossen, wonach die Gegenseite Lohn in Höhe von 851,40 € BRUTTO bezahlen muss, jeweils für die Monate Aug., Sept., Okt. und Nov. 2007.

Die vollstreckbare Ausfertigung haben wir auch schon da.

Wie vollstrecke ich jetzt richtig? Ich muss doch keinen PfÜB wegen Arbeitseinkommen machen, kann ich einfach in das Bankkonto vollstrecken, gemäß Vergleich? Aber wie geb ich das dann genau an mit den Bruttobeträgen? HELP ;-)
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romex
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#2

06.11.2009, 10:54

Ja, mach einfach einen PfÜB auf das Konto des Arbeitgebers und pfände den Bruttolohn!! Das mache ich auch immer so... er muss das abrechnen und nicht Du!!! Und zur Not bekommt Ihr das Brutto und müsst mit der Krankenkasse in Verbindung treten und angeben, dass der Arbeitnehmer das gesamte Brutto hat und sie bitte mitteilen sollen, was sie an Sozialabgaben kriegen......
Liebe Grüße,
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Sommer26
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#3

06.11.2009, 10:57

vielen Dank ;-)
spatzenbaer
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#4

06.11.2009, 11:00

:zustimm
Wir vollstrecken auch immer Brutto.

LG :byefly
Sommer26
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#5

06.11.2009, 11:04

Schick ich den PfÜB auch an die Gerichtsvollzierverteilerstelle oder? Macht ihr vorher immer ein vorläufiges Zahlungsverbot?
spatzenbaer
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#6

06.11.2009, 11:10

Den Pfüb schickst du an das Vollstreckungsgericht, dieses muss ihn erst erlassen.
Ein Zahlungsverbot machen wir eigentlich nur, wenn Eile geboten ist. Ein VZV ist aber eigentlich immer sinnvoll. Wenn du ein VZV machst, dann schicke den Pfüb gleich hinterher wg. der Fristen. Manche Gerichte brauchen ein bisschen länger!!!
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Bye
Sommer26
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#7

06.11.2009, 11:11

ja, vielen Dank. Ich mach beides. Schönes Wochenende :-)
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