VU von 1994 !

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ticoli
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#1

05.11.2009, 22:01

Hi!

Ein Mandant bringt uns eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellvermerk eines VU aus 1994, aber ohne Rechtskraftvermerk. Dieses VU ist (aus unerlaubter Handlung) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Wenn ich heute - wieder - die ZV einleiten will, brauche ich dann einen Rechtskraftvermerk??? Die damalige ZV wurde eingestellt, weil zuviele Altlasten da waren. Ob die ZV damals aus einer Ausfertigung MIT Rechtskraftvermerk erfolgt ist, wissen wir nicht. Uns liegt jetzt nur das obige Original (jedenfalls siehts so aus) vor.

Bitte um Eure Hilfe! Merci!
Perle
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#2

05.11.2009, 22:05

Hallo Ticoli,
meiner Meinung nach brauchst du keinen Rechtskraftvermerk. Vollstreckbare Ausfertigung und Zustellvermerk reichen, da das VU ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. In dem Fall lassen wir nie Rechtskraftvermerk anbringen.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
Ticoli
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#3

05.11.2009, 22:08

Achso, hab noch vergessen: Das VU ist auf jeden Fall rechtskräftig!

@Perle: Das scheint mir auch logisch, aber ich muss es genau wissen, damit mich der GV nicht abwatscht...
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advocatus diaboli
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#4

05.11.2009, 22:33

Es ist kein Rechtskraftvermerk erforderlich, da aus dem VU bereits vor Eintritt der Rechtskraft ohne SL vollstreckt werden konnte.
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#5

05.11.2009, 22:59

advocatus diaboli, :zustimm
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