Mustertext für Pfändung Rückgewähransprüche Grundschuld?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hannah81
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#1

02.11.2009, 11:00

hallo zusammen,

bevor ich mir steinigt... ich hab die suchfunktion (und google) benutzt und alle beiträge zu diesem thema mehrfach gelesen, aber weiterhelfen konnten sie mir nicht. oder ich hab sie nicht verstanden, kann auch sein... ich muss zugeben, dass ich bei diesem thema hier nicht wirklich durchblicke :(

vielleicht könnt ihr mir ja helfen. :)) aaaalso... ich hab in einer zv-sache das vermögensverzeichnis vorliegen mit ganz viel ackerland, grünland und grundstücken. dazu jeweils ganz viele eingetragene grundschulden, einige aus dem jahre 1960, andere von 1970, 1982 oder 1998. einige sicherungshypotheken sind auch eingetragen.

jetzt soll ich die rückgewähransprüche aus den grundschulden pfänden. und da häng ich jetzt schon seit ner kleinen weile und weiß nicht weiter.

hat jemand vielleicht nen entsprechenden muster-pfüb-text dafür? welchen pfüb-text nehm ich? es gibt ja verschiedene vorlagen für z.b. bank, versicherung, arbeitgeber etc...

ich hab im großen halt geguckt, aber da bezieht sich der text irgendwie nur auf lohnpfändungen bzw pfüb gegen den arbeitgeber, was aber in meiner sache nicht der fall ist, da die schuldnerin rentnerin is (geboren 1930) und keinen lohn mehr kriegt. die rente beträgt 810 euro, was unter die pfändungsfreigrenze fällt... kann ich also auch nicht pfänden.

*help*
Ernie

#2

03.11.2009, 07:40

Hier ist mal ein Muster für Dich:

Wegen der oben genannten Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung sowie der Eintragung im Grundbuch werden gepfändet:

Anspruch des Schuldners auf Abtretung der im Grundbuch des Amtsgerichts ...., Gemarkung ....., Flur .., Flurstück ...., Gebäude- und Freifläche in Abt. III, lfd. Nr. .... auf dem (Mi)Eeigentumsanteil des Schuldners eingetragene (brieflose) Grundschuld zu
EUR ...... nebst Zinsen und sonstigen Nebenforderungen bzw. auf den Verzicht darauf – zu erklären in der Form des § 29 GBO – und

-die durch die Abtretung oder den Verzicht entstehende Eigentümergrundschuld des Schuldners;

-der angebliche Anspruch des Schuldners auf Grundbuchberichtigung dahin, dass die Grundschuld Eigentümergrundschuld geworden ist;


Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten.

Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über diesen Anspruch und die Eigentümerhypothek, insbesondere der Einziehung und des Löschungsantrages, zu enthalten.

Zugleich werden der gepfändete Anspruch und die gepfändete Eigentümergrundschuld dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Abtretung der Grundschuld werden mit Zustellung dieses Beschlusses an den Drittschuldner wirksam.

Pfändung und Überweisung der Eigentümergrundschuld und des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung werden mit Eintragung der Pfändung im Grundbuch wirksam.
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hannah81
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#3

03.11.2009, 11:26

super, dank dir!
Zewerg95
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#4

05.07.2018, 15:29

Darf ich fragen hannah81 ob es geklappt hat? Kann ich diesen Antrag so an das Gericht schicken oder muss den sonstigen Vordruck wie bei einer Lohnpfändung nutzen und wenn ja wie funktioniert das? Muss ich das dann unter "G" machen?

Ich bitte um Hilfe :kopfkratz

:thx
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AliceImWunderland
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#5

06.07.2018, 07:59

Den Anspruch muss du im Pfüb-Formular unter G eintragen.
Die hannah81 wird dir wohl nicht so schnell antworten können. Sie hat sich vor knapp 3 Jahren das letzte Mal hier angemeldet.....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Zewerg95
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#6

06.07.2018, 08:29

Alles klar. Und den Text der oben steht schreibe ich so in "G" rein? Muss ich sonst noch etwas beachten? Ich stehe gerade auf dem Schlauch wer dann Drittschuldner ist :/ ?!

Vielen Dank AliceImWunderland :)
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AliceImWunderland
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#7

06.07.2018, 09:05

Tja, die Frage, ob man sonst noch etwas zu beachten hat, ist schwierig. Über dieses Thema existieren ganze Kapitel in Vollstreckungsbüchern.... ;)

Die Pfändung des Rückgewähranspruchs erfolgt im Wege einer Rechtspfändung. Also müsste man so ziemlich, was man so braucht in den §§ 857 Abs. 1 und 829 ZPO finden können. Der Ds ist der zur Rückgewähr verpflichtete Grundschuldgläubiger. Im Pfändungsbeschluss muss unbedingt der Grundbesitz und die betreffende Grundschuld bezeichnet werden. MIt der Pfändung der Rückgewähransprüche besteht kein Anspruch auf die Grundschuld oder einen Brief oder irgendwelche diesbezüglichen Unterlagen. Daher sollte man immer mit der Pfändung gleichzeitig die zukünftige Eigentümergrundschuld pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

Ich glaube, das war so im groben das, was man wissen sollte. :kopfkratz Ansonsten empfehle ich enschlägige Literatur zu lesen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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mysterywomanx
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#8

06.10.2020, 13:16

Hallo,
ich habe diesen Beitrag gefunden.
Ich lese heraus, dass sich die Frage und das Musterformular auf den noch zu stellenden Pfüb-Antrag handelt.

Wir haben bereits schon den zugestellten Pfänder.

Sachverhalt:
Der Schuldner ist Eigentümer eines Grundstückes.
Schuldner hat auf dem Objekt eine Eigentümergrundschuld (also ist Schuldner gleichzeitig Drittschuldner)

Wir haben bereits vollstreckbare Titel (diese stehen bereits als ZV-Hypothekt im GB) gegen ihn und auch den bereits zugestellten Pfänder.

Meine Kollegin ist im Urlaub und ich solle nun schnellstmöglich den zugestellten Pfänder an das Gericht schicken um unsere Forderung bei der Eigentümergrundschuld zu pfänden. (Nicht dass der Eigentümer die Grundschuld abtritt, der ist schon ein kleines *fügen-sie-hier-ein-x-beliebiges-böses-wort-ein*) - Ein Zwangsvollstreckungsvermerk ist ebenfalls schon im GB eingetragen. Und wir wollen nun endlich auch mal ein Teil vom Kuchen, weil die Eigentümergrundschuld ist auf dem zweiten rang, und unsere ZV-hypo kommt viel später, so dass wir bei eventueller Versteigerung eben nichts abbekommen.

Die Höhe unserer Forderung ist geringer als die Eigentümergrundschuld.

Nun weiss ich aber nicht, ob es einen direkten Antrag gegenüber dem Grundbuchamt gibt um die Forderung bei der Grundschuld zu pfänden/abzutreten/berichtigen zu lassen.

Oder ist der Mustertext der Antrag gegenüber dem Grundbuchamt?

Ich habe schon ein wenig die Suchmaschine genutzt, doch nichts passendes gefunden. Auch im "Zwangsvollstreckung für Anfänger" steht, dass die gepfändete Forderung beim Gericht angezeigt werden muss, aber halt nicht wie. :sad:

Das ist auch dass allererste mal, dass wir soetwas überhaupt machen.


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mysterywomanx
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#9

07.10.2020, 11:36

Also für alle die es wissen wollen, ich habe eben beim GBA angerufen und der Rechtspfleger hat mir geholfen.

Es steht im "Schöner/Stöber" - Grundbuchrecht - Auflage 16 (wir haben Auflage 11) - bei uns steht es unter Nr. 2452. Recht formlos (dreizeiler).
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