InsO-Verfahren nach Schlussverteilung aufgehoben, Quote 0?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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EFAndi1
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#1

29.10.2009, 11:26

Hallo zusammen,

ich benötige mal Eure Hilfe.

Wir waren Gläubiger mit angemeldeter und festgestellter Forderung im Insolvenverfahren. Nun habe ich erfahren, dass Restschuldbefreiung angeordnet wurde, dann das Verfahren nach Schlussverteilung mit einer Quote von "0" aufgehoben wurde.

Nun meine Frage: Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ist das nun noch möglich oder kann ich meinen Titel einrahmen und an die Wand hängen? :wut
LG: Andrea
Eve80
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#2

29.10.2009, 11:31

Einrahmen und an die Wand hängen, wenn dem Schuldner die mit Verfahrensaufhebung angekündigte Restschuldbefreiung auch erteilt wird.

Ausnahme: Forderungen aus unerlaubter Handlung
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EFAndi1
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#3

29.10.2009, 11:38

mmmmh, wir haben aber parallel zum Inso-Verfahren eine Strafanzeige wg. Eingehungsbetrug gegen den Schuldner gestellt. Das Verfahren ist ja noch offen.

Sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, hätte ich dann Chancen??? :wirr
LG: Andrea
Eve80
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#4

29.10.2009, 11:46

Nur, wenn deine Forderung auch als Forderung aus unerlaubter Handlung festgestellt wurde. D. h. ihr hättet sie schon mit diesem Zusatz anmelden müssen. Und auch nur dann, wenn der Schuldner dann keinen Widerspruch dagegen erhebt.
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