Hallo zusammen,
ich benötige mal Eure Hilfe.
Wir waren Gläubiger mit angemeldeter und festgestellter Forderung im Insolvenverfahren. Nun habe ich erfahren, dass Restschuldbefreiung angeordnet wurde, dann das Verfahren nach Schlussverteilung mit einer Quote von "0" aufgehoben wurde.
Nun meine Frage: Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ist das nun noch möglich oder kann ich meinen Titel einrahmen und an die Wand hängen?
InsO-Verfahren nach Schlussverteilung aufgehoben, Quote 0?
- EFAndi1
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mmmmh, wir haben aber parallel zum Inso-Verfahren eine Strafanzeige wg. Eingehungsbetrug gegen den Schuldner gestellt. Das Verfahren ist ja noch offen.
Sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, hätte ich dann Chancen???
Sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, hätte ich dann Chancen???
LG: Andrea
Nur, wenn deine Forderung auch als Forderung aus unerlaubter Handlung festgestellt wurde. D. h. ihr hättet sie schon mit diesem Zusatz anmelden müssen. Und auch nur dann, wenn der Schuldner dann keinen Widerspruch dagegen erhebt.