Gebühren Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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supibaerchi
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#1

26.10.2009, 12:07

liebe gerichtsvollzieher(innen),

dies soll speziell eine frage für euch sein, da ich die gebühren von euch einfach nicht verstehe.

wir haben zv beantragt und abnahme der e.v.

die voraussetzungen zur abnahme der e.v. waren gegeben, nur der schuldner ist nicht zum termin erschienen. (wir sollten haftbefehl beantragen.) die rechnung diesbezüglich lautete über knapp 41,00 €, u.a. nicht erledigte amtshandlung - 25,00 € (ich nehme an, dies bezieht sich auf die abnahme der e.v.)

nach unserem verhaftungsauftrag hat er die e.v. doch abgegeben und nun lautet die rechnung über 62,00 €. und hier wird für die abnahme der e.v. 17,50 € berechnet.

kann es richtig sein, dass ich mehr geld zahlen muss, für etwas was nicht erledigt wurde??? oder verstehe ich die sache mit der nicht erledigten amtshandlung einfach falsch?

es wäre schön, wenn ich dazu ein paar antworten bekäme, denn die mandanten löchern mich, und ich verstehe es selbst nicht :(
Liebe Grüße
Bärchi
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gabrielle
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#2

26.10.2009, 12:54

zuerst solltest Du einmal prüfen, anhand des Protokolls, ob der GVZ die Verhaftung wirklich durchgeführt hat. Sollte der Schuldner, wovon auszugehen ist, freiwillig beim GVZ erschienen sein und die EV abgegeben haben, so hat er keine Verhaftung durchgeführt und darf dafür auch keine Kosten abrechnen. Stell Dir das einfach mal bildlich vor, der Schuldner erscheint freiwillig beim GVZ und der GVZ soll ihn dann verhaftet haben und die Abnahme der EV erzwungen haben.

Evlt. sind die Kosten für die Verhaftung zuviel berechnet worden (€ 30,00)
supibaerchi
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#3

26.10.2009, 13:31

naja, der verhaftungsauftrag war ja schon gestellt - ich denke, der kann auch abgerechnet werden. wenn wir einen mb beauftragen und der schuldner kommt dann beim gläubiger vorbei und zahlt, muss die gebühr für den mb ja auch bezahlt werden.

mein problem ist hier eher, die sache mit der e.v.

für das nicht abnehmen der e.v. kann doch nicht mehr gezahlt werden müssen, als für die eigentliche abnahme der e.v.
Liebe Grüße
Bärchi
supibaerchi
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#4

28.10.2009, 10:21

:schieb

kein gvz in der nähe??? :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
Kathrin
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#5

28.10.2009, 13:36

Hmmm.. da müsste doch ne schöne Liste sein, wieviel was kosten und welcher §§ das begründet. Könntest du die vielleicht mal reinstellen hier? Dann ist es einfacher das nachzuvollziehen. Am besten beide Rechnungen, damit man das besser vergleichen kann.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
supibaerchi
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#6

28.10.2009, 13:45

mach ich doch glatt, wenn es hilft

1. Rechnung
KV 101 sonst. zustellung 2,50
KV 604N. erl. Amtshandlung 200 pp 25,00
KV 700 Schreibauslagen 2,00
KV 701 Entgelte Zustellung 3,45
KV 711 Wegegeld (Zone 1) 2,50
KV 713 Auslagenpauschale 5,50
insgesamt 40,95

2. REchnung
KV 260 Abnahme e.v. 17,50
KV 270 Verhaftung 30,00
KV 711 Wegegeld (Zone 1) 5,00
KV 713 Auslagenpauschale 9,50
insgesamt 62,00


so, könnt ihr damit was anfangen? und was mir gerade beim abschreiben aufgefallen ist, das wegegeld ist auch unterschiedlich - aber der weg ist doch der gleiche :nachdenk
Liebe Grüße
Bärchi
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#7

28.10.2009, 13:48

In der ersten Rechnung ist die normale ZV aber auch mit drin, oder habt Ihr dafür noch eine gesonderte Rechnung erhalten?

Wenn nicht, dann ist die nichterledigte Amtshandlung doch wahrscheinlich die ZV und die EV...
supibaerchi
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#8

28.10.2009, 13:52

ha, das wird es natürlich sein. gut, wenn man mal doof nachfragen kann. also :dankeschoen
Liebe Grüße
Bärchi
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