Hallo zusammen,
ich muss mich durch eine alte ZV Akte wühlen und weiß nicht so recht wie es weiter gehen soll:
Wir haben einen Titel gegen Schuldner, Geschäftsführer einer GmbH ist. Wir haben bei seiner GmbH einen Pfüb erlassen bekommen, dass Einkommen gepfändet wird. Das war 2003. So wie ich das in der Akte sehe, wurde aber keine Drittschuldnererklärung abgegeben. 2005 meldete sich der Schuldner wieder, er habe die eV abgegeben, sein Einkommen (bzw. das was davon übrig ist) wurde an andere Gläubiger gepfändet. Danach war wieder ein Jahr funkstille. 2006 meldete er sich, er könne immer noch nicht zahlen. Dann passierte wieder nix bis auf ein paar Zahlungsaufforderungen. 2009 habe ich eine Schuldnerkarteiauskunft geholt, er hat 2007 wieder die eV abgegeben. Als Einkommen steht das vom Geschäftsführer drin (500-1000 €) und ein Geschäftskonto (mit 35,00 €). Wir haben ja aber noch den Pfüb von 2003. Ich weiß jetzt nicht, ob und was ich machen kann, damit es weiter geht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Alte ZV Akte - wie solls weiter gehen?
Das Problem ist, dass wir den eben schon oft angeschrieben haben und nach einer Zahlung gefragt haben. Als Antwort kam eben dass er mit seinem Einkommen noch andere Gläubiger befriedigen muss bzw. dass wir Schuld an seiner finanziellen Lage sind weil er wegen uns die eV abgeben musste. Sieht also sehr schlecht aus.
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du kannst auch als Gläubiger einen Antrag auf Inso stellen... genaueres dazu erfrag aber bitte bei unseren Inso-Fachleuten hier... ich weiß nur, daß diese Möglichkeit besteht...
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Also gleich mal vorweg, ich bin nicht sooo der ZV-Profi
Aber ich würde versuchen herauszufinden, ob die anderen Gläubiger, die er noch befriedigt, auch einen PfüB haben und wenn ja, wann dieser zugestellt wurde.
Falls dein PfüB vorher zugestellt wurde, bist du in der Rangfolge ja höher und könntest ihn dann mal darauf ansprechen, dass er dich vorher bezahlen muss.
Außerdem - wenn er keine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, kann man darauf klagen. Haben wir mal gemacht hier. Weiß aber im Moment nicht genau wie dies heißt.
Viel Glück jedenfalls noch...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Aber ich würde versuchen herauszufinden, ob die anderen Gläubiger, die er noch befriedigt, auch einen PfüB haben und wenn ja, wann dieser zugestellt wurde.
Falls dein PfüB vorher zugestellt wurde, bist du in der Rangfolge ja höher und könntest ihn dann mal darauf ansprechen, dass er dich vorher bezahlen muss.
Außerdem - wenn er keine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, kann man darauf klagen. Haben wir mal gemacht hier. Weiß aber im Moment nicht genau wie dies heißt.
Viel Glück jedenfalls noch...
Zunächst einmal schreibst Du den Schuldner an und forderst zur Auskunft gemäß § 836 III ZPO auf. Sollte innerhalb der gesetzten 2-Wochen-Frist nichts geschehen, nimmst Du den Pfüb und beauftragst den Gerichtsvollzieher mit der Auskunftserteilung nach § 836 III ZPO.