Forderungsanmeldung Eheleute

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pegje
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#1

20.10.2009, 11:49

Hallo liebe Foreno´s,

ich hatte bereits unsere Forderung beim Insolvenzverwalter des Ehemanns eingereicht und jetzt hat sich die Insolvenzverwalterin der Ehefrau wegen Forderungsanmeldung gemeldet.

Ich habe aber bereits alle Kosten beim Ehemann angemeldet. Was melde ich jetzt noch bei der Ehefrau an?
Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
BabyBen

#2

20.10.2009, 11:53

Na das was gegenüber der Ehefrau an Forderungen, Kosten, Zinsen angefallen ist. Die Frage ist, wer haftet wofür. Wenn diese geklärt ist, ist es einfach, die richtige Anmeldung zu finden.
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kora
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#3

20.10.2009, 12:24

Sind die Eheleute als Gesamtschuldner verurteilt worden? Wenn ja haften beide zu gleichen Teilen bzw. voll für die gesamte Forderung.

Der Insolvenverwalter benötigt die gesamte Forderung, für die auch die Ehefrau haftet.
Pegje
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#4

20.10.2009, 12:36

Die Eheleute haften gesamtschuldnerisch. Ich nehme jetzt quasi die gleiche Forderungsanmeldung wie beim Ehemann nur mit mehr Zinsen, da ja Insolvenzverfahren erst später eröffnet worden ist.
Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
BabyBen

#5

20.10.2009, 13:13

@ Pegje:

Genau so machst Du das ;-) .
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kora
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#6

20.10.2009, 13:21

:zustimm
Pegje
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#7

20.10.2009, 13:46

:thx
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