Pfändung Anwartschaftsrecht bzw. Pkw

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#1

19.10.2009, 10:46

Hallo zusammen!

Vielleicht weiß von Euch jemand weiter, ich hatte so einen Fall noch nie und der Anwalt, der sich hier auskannte, ist nicht mehr bei uns:

Ein Schuldner hat laut EV-Protokoll aus Januar 2009 einen BMW, Baujahr 2002, bei sich stehen. Der KFZ-Brief ist bei der BMW-Bank, gab er an. Wir haben daraufhin eine Pfändung für das Anwartschaftsrecht veranlasst. Der Pfüb wurde auch erlassen und zugestellt. Die BMW Bank hat jetzt die Drittschuldnererklärung abgegeben. Es seien keine pfändbaren Ansprüche vorhanden.

Wie mach ich jetzt weiter? Dann müssten doch jetzt alle Raten bezahlt sein und der Brief beim Schuldner? Aber wie kann ich das herausfinden? Und falls er ihn hat, dann wäre doch jetzt der nächste Schritt, den Pkw zu pfänden und zu verwerten, oder?

Ich freue mich über jeden Tipp!

Danke
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#2

19.10.2009, 10:48

Ruf doch mal bei der BMW-Bank an und frage nach. Die Auskunft werden sie Dir sicher geben.
Sind ja selbst schuld, wenn sie ihre Auskunft so erteilen, dass der Gläubiger nicht weiß, was Sache ist.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#3

19.10.2009, 15:21

Ich habe jetzt mit dem Drittschuldner telefoniert. Anscheinend handelt es sich hier um einen Leasingvertrag, keine Finanzierung.
Aus dem EV-Protokoll hat sich das nicht genau ergeben.

Kommt man an einen geleasten Pkw ran? Wahrscheinlich nicht.

Dann hat weitere ZV keinen Sinn, der Schuldner ist sowieso schon
hoch verschuldet.

Danke trotzdem!
Grüße
Ernie

#4

19.10.2009, 15:35

Beim Leasingvertrag ist die Pfändung des Nutzungsrechts des Leasingnehmers pfändbar.

Es muss allerdings vorab geprüft werden, ob der Ausschluss der Gebrauchsüberlassung vereinbart wurde. In diesem Fall ist das Nutzungsrecht unpfändbar.
Antworten