ZV aus Titel über Kleinstbetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#1

15.10.2009, 13:28

Hallo ihr Lieben,
ich habe hier einen Titel einer Mandantin und soll vollstrecken. Mein "Problem" dabei ist jedoch, dass die titulierte Forderung etwas mehr als einen Euro beträgt (Klage war damals knapp über EUR 200,00 und wurde nur über den titulierten Betrag zugesprochen).

Ich meine gelesen zu haben, dass meine solche Kleinstforderung nicht vollstrecken kann, weil die Forderung im Verhältnis zu den durch die ZV entstehenden Kosten unverhältnismäßig ist. Zumindest jedoch soll das umstritten sein. Kann mir hierzu jemand etwas sagen (oder besser schreiben :lol: )

LG, grommelie
Benutzeravatar
Yvi_882
Forenfachkraft
Beiträge: 207
Registriert: 14.10.2009, 11:03

#2

15.10.2009, 13:52

Hallo grommelie,

also ich leite die ZV auch wegen 200.-- € ein und hatte bisher noch nie Probleme mit dem GVZ.

LG
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#3

15.10.2009, 13:54

Nein, nochmal zur Verdeutlichung: 200 EUR wurden mit der Klage geltend gemacht (hat die Mandantin selbst gemacht) und nur knapp 1 EUR wurde zugesprochen.
gkutes

#4

15.10.2009, 13:54

die titulierte Forderung etwas mehr als einen Euro beträgt
es geht hier nicht um 200, sondern um eine mark fuffzig

sorry-aber wie bescheuert ist die Olle denn, dass die wegen einem euro vollstrecken will?
Ich hab auch mal was wegen kleinstbetrag gelesen, finde es aber grad nicht
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#5

15.10.2009, 13:59

:schock :schock Sorry, aber wegen einem €... :lolaway :lolaway :lolaway
Bild
Benutzeravatar
Yvi_882
Forenfachkraft
Beiträge: 207
Registriert: 14.10.2009, 11:03

#6

15.10.2009, 13:59

Ok sorry, dann habe ich deine Frage falsch verstanden.
Wegen 1,50 € die ZV??? Dazu fällt mir echt nichts ein.
Ich glaube der GVZ lacht sich kapputt.
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#7

15.10.2009, 14:15

Ja Ja, lacht nur :cry: Darf ich vollstrecken oder nicht?
Andreas

#8

15.10.2009, 14:30

Man sollte sie aber trotzdem vollstrecken können. Es gibt keine Vorschrift, daß eine Vollstreckung über einen Mindestbetrag lauten muß.

Vor einigen Jahren hab ich glaube ich mal 9 Mark vollstreckt :mrgreen:

Aber 1 € ist echt Oberklasse :lol:
gkutes

#9

15.10.2009, 14:30

armes grommelie :blumen

habsch mal ein bisschen gegoogelt:
Zwangsvollstreckung auch bei geringer restlicher Zinsforderung zulässig
Auch wenn nur noch 2,92 € Zinsen offen sind, ist die Vollstreckung nicht unverhältnismäßig
Ist es Unvermögen, Zinsen zu berechnen oder nur Böswilligkeit des Schuldners? Oft werden titulierte Ansprüche nicht ordnungsgemäß überwiesen, weil etwa der Banklaufweg zeitlich nicht berücksichtigt wird.

Das LG Dortmund JurBüro 2007, 219 hat nicht nur festgestellt, dass auch Kleinstbeträge vollstreckt werden können - wen wundert's? -, sondern auch, dass es Sache des Schuldners ist, die Forderung zu überprüfen. Hier hatte der Gläubiger "nur" mitgeteilt, dass noch 2,92 € fehlen und die weitere Vollstreckung, die er auch dann einleitete, angekündigt. Eine Forderungsaufstellung musste der Gläubiger nach Auffassung des Gerichts nicht vorlegen.

dagegen:
http://www.entscheidungsdatenbank.de/da ... 9f45e.html
Andreas

#10

15.10.2009, 14:32

Okay, bißchen weitere Info.

Vielleicht war es darüber, was du mal gelesen hast:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 1-A013.htm

Allerdings - kommt zu deinem einen € Forderung nicht noch ein KFB ? Dann wärst du eh auf der sicheren Seite.

Oder wie wurden die Kosten gequotelt ? Müßt Ihr der Gegenseite nicht noch Kosten erstatten ?
Antworten