ich habe hier einen Titel einer Mandantin und soll vollstrecken. Mein "Problem" dabei ist jedoch, dass die titulierte Forderung etwas mehr als einen Euro beträgt (Klage war damals knapp über EUR 200,00 und wurde nur über den titulierten Betrag zugesprochen).
Ich meine gelesen zu haben, dass meine solche Kleinstforderung nicht vollstrecken kann, weil die Forderung im Verhältnis zu den durch die ZV entstehenden Kosten unverhältnismäßig ist. Zumindest jedoch soll das umstritten sein. Kann mir hierzu jemand etwas sagen (oder besser schreiben
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
LG, grommelie