EILT: KFA bezüglich Inso-Anmeldung gegen Mdt.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juty
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#1

14.10.2009, 12:55

Wir haben die Forderung des Mandanten im Insolvenzerfahren über das Vermögen des Gegners angemeldet. Diese zahlt der Mandant nicht und ich soll eine KFA stellen. Welches Gericht ist zuständig?


Danke, Juty
Andreas

#2

14.10.2009, 12:58

Gute Frage!

Angemeldet hast du die Forderung gegenüber dem Insoverwalter. Ob die Festsetzung nach § 11 RVG da überhaupt möglich ist, weiß ich jetzt gar nicht, den Fall hatten wir noch nicht.

Wenn, dann würde ich sagen, das Insolvenzgericht!
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Soenny
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#3

14.10.2009, 13:01

Ich würde einen Mahnbescheid machen :oops:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Andreas

#4

14.10.2009, 13:02

Okay, ich würde sagen: Es geht doch.

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 18. Auflage, § 11:

Rn. 259: "Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszuges des Ausgangsverfahrens (Abs. 1 S. 1)" - das dürfte das Inso-Gericht sein

Rn. 50: "Tätigkeit nicht gegenüber dem Gericht. Die Gebühr muss zwar zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gehören, aber nicht notwendig durch eine Tätigkeit gegenüber dem Gericht ausgelöst worden sein."
Eve80
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#5

14.10.2009, 13:42

Sorry, wenn ich so blöd frag, aber ich steh grad voll aufm Schlauch.

Ihr habt einen Mandanten, Y. Der hat eine Forderung gegen X. X ist in Insolvenz, also habt ihr die Forderung des Y im Verfahren des X angemeldet.

Warum ein Kfa gegen den eigenen Mandanten?!?
Andreas

#6

14.10.2009, 14:01

Weil er die eigenen RA-Gebühren nicht gezahlt hat, vermute ich :wink:
Eve80
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#7

14.10.2009, 14:08

Dann würd ich mich JSanny anschließen, MB.
BabyBen

#8

14.10.2009, 16:38

Ich meine, bei der Festsetzung gegen den eigenen Mandanten gibt es keine Besonderheiten.
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