Pfändung bei Eltern mit jeweils 2 u-pflichtigen Personen...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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luccimaus
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#1

14.10.2009, 10:32

Halli Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen.

Möchte gern bei einem Ehepaar pfänden. Beide haben ihr u-pflichtiges Kind auf Steuerkarte.

Meine Frage: Wird dies bei beiden zu 100% berücksichtigt oder bei beiden nur jeweils zu 50%??

Ich hoffe ihr könnt mir auch hier wieder helfen!!

Lieben Gruß
Luccimaus
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luccimaus
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#2

14.10.2009, 10:45

Schade
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Claudi130874
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#3

14.10.2009, 10:52

Kann dir leider auch nicht weiterhelfen Süße :-(
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luccimaus
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#4

14.10.2009, 10:55

Hallo Schnegge!! Schade dass mir nicht helfen kannst :-))

Dann muss ich es so versuchen :-)
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Ernie

#5

14.10.2009, 14:13

Das hängt jetzt erst einmal von dem jeweiligen Einkommen der Schuldner ab.

Beispiel 1:
Ehemann verdient EUR 1 400,00 netto, während Ehefrau mit Kind daheim ohne eigenes Einkommen ist = Das Kind ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Ehemannes zu berücksichtigen.

Beispiel 2:
Ehemann verdient EUR 1 400,00 netto. Ehefrau hat eigenes Einkommen von monatlich EUR 800,00 netto. Das vorhandene Kind kann vom Einkommen der Ehefrau unterhalten werden, so dass eine Berücksichtigung des Kindes bei der Berechnung des pfändbaren Betrags des Ehemannes nicht erfolgt.

Stellst Du mal Deinen konkreten Fall hier rein, damit ich Dir besser helfen kann?!
Ernie

#6

14.10.2009, 17:59

:schieb Hat sich Deine Frage erledigt?
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