Zwei InsO-Verfahren gleichzeitig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kiraz
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#1

14.10.2009, 09:08

Ich brauche bitte eure hilfe..

Kann ein Schuldner der gerade ein laufendes Insolvenzverfahren hat zur gleichen Zeit ein neues Insolvenzverfahren beantragen, wegen den Schulden die nach der Eröffnung des zur Zeit bestehenden Insolvenzverfahrens entstanden sind??

Wir wurden bei dem Schuldner schon zum Treuhänder bestellt, der ist jetzt in der WVP und ich habe heute erneut die Akte bekommen, wo wir wieder zum Treuhänder bestellt wurden für das 2. Insolvenzverfahren....

:wirr Was sagt Ihr dazu?
BabyBen

#2

14.10.2009, 09:34

Merkwürdige Dinge passieren.
ninah
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#3

14.10.2009, 13:37

Kann ich mir gar nicht vorstellen.

Der Schuldner darf ja während des laufenden Verfahrens keine neuen Schulden machen

Dann könnte er ja völlig kostenfrei leben???!!
Kiraz
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#4

14.10.2009, 13:44

ja das dachte ich auch..

Das sind Regelinsolvenzverfahren.. Der Schuldner hat ein laufendes Geschäft und während des einen InsV hat er ein neues InsV beantragt.

Was ich nicht verstehe ist:

Man darf ja NACH ERTEILUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG innerhalb der nächsten 10 Jahre kein neues InsV beantragen.

In dem Fall wurde ja das 1. Verfahren nicht beendet, also die Erteilung der RSB ist noch nicht erfolgt, aber was ist danach wird das 2. Verfahren eingestellt????????????

:ohmann
Eve80
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#5

14.10.2009, 13:45

Theoretisch würd ich schon sagen, daß es möglich ist. Aber sinnlos, weil er die Restschuldbefreiung für die neuen Schulden nicht bekommen wird. Da war doch was mit 10 Jahren Zeitspanne...
ninah
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#6

15.10.2009, 19:02

Verstehe ich das richtig, ein GF, zwei Firmen, zwei Verfahren?
Kiraz
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#7

16.10.2009, 08:55

Nein..
ein Freiberufler mit einem Verbraucher- und einem Regelinsolvenzverfahren
ELBundy
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#8

17.10.2009, 07:16

ninah hat geschrieben:Der Schuldner darf ja während des laufenden Verfahrens keine neuen Schulden machen
Wo steht das geschrieben?

Er darf wohl neue Schulden machen nur werden diese nicht von der RSB erfaßt.Es darf ganz normal vollstreckt werden der Gläubiger bekommt halt erst nach RSB Geld da der Schuldner seine pfändbaren Anteile schon an den TH/IV abgetreten hat.
Der "Neugläubiger" kann auch keinen Versagungsantrag stellen da dieser nicht an Verfahren teilnimmt und auch nicht eintreten kann.

Wir haben genug Sch. die selbst in einem laufenden Insolvenzverfahren Neuschulden aufbauen denen ist dann leider auch nicht mehr zu helfen.
BabyBen

#9

17.10.2009, 11:21

Kiraz hat geschrieben:ein Freiberufler mit einem Verbraucher- und einem Regelinsolvenzverfahren
War er bei Eröffnung des ersten Insolvenzverfahrens schon selbständig tätig.
Kiraz
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#10

17.10.2009, 23:06

Ja war er, es wurde aber dennoch ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.. keine ahnung warum...
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