Lebenshaltungskosten Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BabyBen

#11

13.10.2009, 14:03

Hallo Nasenbär, er mag ja scheinselbständig sein. Das spielt aber im Insolvenzverfahren keine Rolle und kann mir deshalb herzlichst egal sein.
Jenny1704
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#12

13.10.2009, 14:08

Und nach was wird es dann bei einem Selbstständigen berechnet, wenn man hier von einem ausgehen kann?
BabyBen

#13

13.10.2009, 14:13

Jenny1704 hat geschrieben:Und nach was wird es dann bei einem Selbstständigen berechnet, wenn man hier von einem ausgehen kann?
Siehe Beitrag Nr. 2.
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Nasenbär
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#14

13.10.2009, 14:17

@BabyBen: WARUM SO AGRESSIV?
Ich sage ja gerade, dass er kein Selbständiger ist und auch kein Scheinselbständiger. In meinen Augen ist er ein Angestellter, wonach sich das pfändbare Einkommen nach der üblichen Pfändungstabelle richtet.


Unabhängig davon - um mal die Frage von Jenny zu beantworten - geht man bei Selbständigen so vor, dass man prüft, welches Einkommen der Selbständige als Angestellter mit vergleichbarer Arbeit verdienen könnte (vergleichbares Einkommen eines Angestellten).
BabyBen

#15

13.10.2009, 14:25

@ Nasenbär:

Ich bin deshalb so agressiv, weil es eben falsch ist, was Du sagst. Das wird auch deshalb nicht besser, wenn Du es zehnmal wiederholst. Der Schuldner ist im Rahmen des Insolvenzverfahrens Selbständiger und vom Insolvenzverwalter als solcher zu behandeln.

Auch Deine Aussage, dass man prüfen muss, was der Selbständige angestellt verdienen könnte, ist auch nicht richtig. Bei einem freigegebenen Geschäftsbetrieb liegt diese Prüfung beim Schuldner und kann auch nicht dadurch erzwungen werden, dass der Insolvenzverwalter mal eben die Forderungen aus dem Geschäftsbtrieb einzieht.

Wenn er nicht freigibt, dann erfolgt die Berechnung ganz normal nach den Pfändungstabellen + x, was aber jeder Insolvenzverwalter etwas anders sieht. Allerdings kommt es dann gar nicht mehr darauf an, was der Schuldner angestellt verdienen könnte.
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#16

13.10.2009, 14:28

Jenny bist du sicher, daß es um einen Mandanten geht? Nur mal so gefragt, weil mir kommt es komisch vor, daß dein Chef "keine Lust" dazu hat und dich das alleine machen läßt.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#17

13.10.2009, 14:41

Nach dem was die Fragestellende geschrieben hat, ist der Schuldner angestellt. Weitere Infos über den Verfahrensstand liegen nicht vor. Und ansonsten kann ich auch nur das wiedergeben, wie es in der Praxis gehandhabt wird.

Man kann hier im Forum ganz friedlich über Themen etc. diskutieren und sich austauschen. Aber es sollte doch immer mit Respekt und Freundlichkeit ablaufen.
BabyBen

#18

13.10.2009, 14:46

Sorry Nasenbär, aber wie Du darauf kommst, dass der Schuldner angestellt ist, versteh ich wirklich nicht. Ein Scheinselbständiger, um denn es sich hier handelt und der auch so beschrieben wird, ist ein Selbständiger.
Jenny1704
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#19

14.10.2009, 13:23

Der Insoverwalter hat nun gem. § 35 InsO erklärt, dass das Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehören und hieraus keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Was heißt das nun?
BabyBen

#20

14.10.2009, 16:43

Das heißt, dass er auf die Einnahmen des Schuldners keinen Zugriff mehr hat. Der Schuldner kann diese selbst vereinnahmen und muss selbst entscheiden, welche Beträge er an den Insolvenzverwalter abführt.
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