Mithaftung von ZV-Kosten bei Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadine87
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#1

13.10.2009, 12:29

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem:
Wir haben im Grundbuch des Schuldners für unseren Mandanten eine Sicherungshypothek eintragen lassen über 801,21 € zzgl. 10 Prozent Jahreszinsen.

Nun wird dieses Grundstück verkauft und wir sollen die Löschungsbewilligung erteilen mit einer entsprechenden Treuhandauflage.

Ist es nun so, dass sämtliche Vollstreckungskosten mit der Sicherungshypothek gesichert sind, sodass ich diese jetzt fordern kann? Oder kann ich die 801,21 € zuzüglich der Jahreszinsen fordern?
Jupp03/11

#2

13.10.2009, 12:48

Es kann gefordert werden:

1.
der im Grundbuch eingetragene Betrag nebst Zinsen,

2.
die Notariatsgebühren für die Löschungskosten,

3.
De Kosten des RA für die Eintragung der Sicherungshypothek,

4.
Die Gerichtskosten für die Eintragung der Sicherungshypothek.

Ich würde jedoch zunächst versuchen, alle weiteren nach Eintragung der Hypothek entstandenen Kosten zu verlangen, rechtlich m. E. jedoch nicht möglich.
Nadine87
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#3

13.10.2009, 14:15

Danke!
Nadine87
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#4

13.10.2009, 16:25

Kannst Du/Ihr mir vielleicht die rechtliche Grundlage dafür sagen? Mein Chef glaubt mir so nicht... ;-)
Jupp03/11

#5

13.10.2009, 17:53

Dann soll dein Chef machen, was er will, wird das Ergebnis ja dann sehen
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