Offene Forderungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

09.12.2006, 00:23

Hallo,
ich habe eine Forderung von ca. € 40.000 an eine hier ansässige Firma nach englischem Recht (plc). Die beiden Geschäftsführer lehnen jede Zahlung ab, mit dem Hinweis : Wir sind für die Firma nicht haftbar !
Ich habe einen vollstreckbaren Titel über einen Teilbetrag, der aber nicht durchzusetzen ist.
Wer kann mir hier weiterhelfen ?

Jane 72
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#2

09.12.2006, 10:56

wieso ist der nicht durchzusetzen? die GF müssen ja auch privat nichts zahlen falls es so ne Art GmbH ist...

edit: also so wie Wikipedia das schreibt, ist es eine Aktiengesellschaft.. also müsstest du doch ganz normal pfänden können?!
Gast

#3

09.12.2006, 15:14

"plc" ist wohl eine Rechtsform in der die Geschäftsführer nicht haftbar gemacht werden können. Es besteht nach Auskunft des GV keine Möglichkeit zu pfänden.
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#4

09.12.2006, 18:12

die GF sind ja bei der deutschen AG auch nicht haftbar zu machen, nur in Ausnahmesituationen..

warum kannst du nicht bei der FIrma pfänden?
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wifey
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#5

09.12.2006, 20:38

stimmt, ne AG hat schließlich keine GF (auch nicht in Ausnahmesituationen)
Viele Grüße

ich
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#6

09.12.2006, 21:54

oh sorry, stimmt ;-) hab ich ganz vergessen.. jo dann halt der Vorstand (ich hoffe das ist jetzt richtig ;-) )

aber auf jeden Fall haftet doch da keiner persönlich, gell wifey?
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#7

10.12.2006, 18:47

so ist's brav :omi
Viele Grüße

ich
Gast

#8

11.12.2006, 18:27

Hi,
Die Firma hat laut GV kein Geld, also insolvenzreif, dafür fährt einer der zwei GF mit einem neuen Sportwagen.

:frust
tiko73

#9

11.12.2006, 19:06

Ja, Jane, das ist genau das, was ich an den GmbH, AGs u.ä. so "liebe".
Da ziehen die GF und dergl. sich noch kurz vor Schluß das Geld aus der Firma, die geht pleite und sie sind fein raus. Argh - da könnt ich :fluch
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#10

11.12.2006, 22:04

ja dann leite doch das Insolvenzverfahren ein?!

versteh ich nicht.. Möglichkeiten gibts doch immer
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